Oelkers, Janine ; Kalss, Susanne (2009)
Öffentliche Bekanntgabe - ein wirksames Aufsichtsinstrument im Kapitalmarktrecht?
In: ÖBA - Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen, 2009 (2)
Artikel, Bibliographie
Kurzbeschreibung (Abstract)
Das österreichische Kapitalmarktrecht normiert mehrfach, daß die FMA Amtshandlungen oder Sanktionen gegen Marktteilnehmer öffentlich bekannt geben oder beauskunften kann. § 22c Abs 3 FMABG, § 48q Abs 4 BörseG, § 86 Abs 6 Z 6 BörseG, § 16a KMG, § 92 Abs 6 WAG 2007 enthalten zwar nicht wortgleiche, aber inhaltlich weitgehend parallele Regelungen. Das Gesetz differenziert dabei durchgehend zwischen der Veröffentlichung von Sanktionen und von Amtshandlungen in einem laufenden Verfahren. Die genannten Regelungen sind weitgehend europarechtlich inspiriert, unter anderem sehen Art 14 Abs 4 der Marktmißbrauchs-Richtlinie [1], Art 25 Abs 2 Prospekt-Richtlinie [2] und Art 51 Abs 3 MiFID Regelungsaufträge für den nationalen Gesetzgeber vor.
Typ des Eintrags: | Artikel |
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Erschienen: | 2009 |
Autor(en): | Oelkers, Janine ; Kalss, Susanne |
Art des Eintrags: | Bibliographie |
Titel: | Öffentliche Bekanntgabe - ein wirksames Aufsichtsinstrument im Kapitalmarktrecht? |
Sprache: | Deutsch |
Publikationsjahr: | 15 August 2009 |
Titel der Zeitschrift, Zeitung oder Schriftenreihe: | ÖBA - Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen |
Jahrgang/Volume einer Zeitschrift: | 2009 |
(Heft-)Nummer: | 2 |
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Kurzbeschreibung (Abstract): | Das österreichische Kapitalmarktrecht normiert mehrfach, daß die FMA Amtshandlungen oder Sanktionen gegen Marktteilnehmer öffentlich bekannt geben oder beauskunften kann. § 22c Abs 3 FMABG, § 48q Abs 4 BörseG, § 86 Abs 6 Z 6 BörseG, § 16a KMG, § 92 Abs 6 WAG 2007 enthalten zwar nicht wortgleiche, aber inhaltlich weitgehend parallele Regelungen. Das Gesetz differenziert dabei durchgehend zwischen der Veröffentlichung von Sanktionen und von Amtshandlungen in einem laufenden Verfahren. Die genannten Regelungen sind weitgehend europarechtlich inspiriert, unter anderem sehen Art 14 Abs 4 der Marktmißbrauchs-Richtlinie [1], Art 25 Abs 2 Prospekt-Richtlinie [2] und Art 51 Abs 3 MiFID Regelungsaufträge für den nationalen Gesetzgeber vor. |
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): | 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht |
Fachbereich(e)/-gebiet(e): | 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht |
Hinterlegungsdatum: | 15 Aug 2011 15:42 |
Letzte Änderung: | 08 Feb 2023 10:22 |
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