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Einzel- und Gesamtbewertung von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen bei der Funktionsverlagerung ins Ausland nach § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG

Wöltjen, Daniel
Hrsg.: Anzinger, Heribert (2011)
Einzel- und Gesamtbewertung von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen bei der Funktionsverlagerung ins Ausland nach § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG.
Buch, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

In internationalen Konzernen werden beinahe täglich Standortentscheidungen getroffen. Unterschiedliche Lohn- und Energiekosten, erleichterter Marktzutritt, rechtliche Rahmenbedingungen (Umweltauflagen, Soziale Standards) und auch Gefälle in den Steuer- und Abgabenlasten können der Grund dafür sein, dass Produktionsfaktoren – oder allgemeiner Funktionen – von einem Staat in einen anderen verlagert werden. Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern und Vorteilen an ausländische Tochtergesellschaften sind nach § 1 AStG Preise wie zwischen fremden Dritten anzusetzen. Werden ganze Funktionen ins Ausland verlagert, stellt sich die Frage, wie diese Funktionen zu bewerten sind. In Betracht kommt eine Einzelbewertung aller mit der Funktion verlagerten Wirtschaftsgüter und sonstigen Vorteile oder eine Paketbewertung, die an die Ertragserwartungen dieser Funktion anknüpft. Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber für die Fälle der Funktionsverlagerungen ein kompliziertes Regelungsgefüge modifiziert, das Herr Wöltjen im Rahmen seiner Studienarbeit untersucht hat. Er arbeitet heraus, dass trotz der Anordnung der Gesamtbewertung in § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG, grundsätzlich die Bewertung von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen im Mittelpunkt der Verrechnungspreisermittlung stehe. Der Gesetzgeber versuche jedoch mit Hilfe der Technik der Transferpaketbewertung Informationsasymmetrien auszugleichen, die insbesondere bei der Erfassung immaterieller Wirtschaftsgüter und Vorteile zu einem Vollzugsdefizit führen könnten. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis würdigt er sowohl das Ziel der Gesamtbewertung, auch den Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen als auch die neu eingefügten Öffnungsklauseln kritisch, die in drei Fallgruppen ein Absehen von der Gesamtbewertung ermöglichen sollen. Der kritische Überblick, den er damit vermittelt, rechtfertigt die Aufnahme der Arbeit in diese Reihe.

Typ des Eintrags: Buch
Erschienen: 2011
Herausgeber: Anzinger, Heribert
Autor(en): Wöltjen, Daniel
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Einzel- und Gesamtbewertung von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen bei der Funktionsverlagerung ins Ausland nach § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG
Sprache: Deutsch
Publikationsjahr: 3 Mai 2011
Ort: Darmstadt
Verlag: Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt
Reihe: Analysen und Berichte zum Wirtschafts- und Steuerrecht
Band einer Reihe: 12
URL / URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-25741
Kurzbeschreibung (Abstract):

In internationalen Konzernen werden beinahe täglich Standortentscheidungen getroffen. Unterschiedliche Lohn- und Energiekosten, erleichterter Marktzutritt, rechtliche Rahmenbedingungen (Umweltauflagen, Soziale Standards) und auch Gefälle in den Steuer- und Abgabenlasten können der Grund dafür sein, dass Produktionsfaktoren – oder allgemeiner Funktionen – von einem Staat in einen anderen verlagert werden. Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern und Vorteilen an ausländische Tochtergesellschaften sind nach § 1 AStG Preise wie zwischen fremden Dritten anzusetzen. Werden ganze Funktionen ins Ausland verlagert, stellt sich die Frage, wie diese Funktionen zu bewerten sind. In Betracht kommt eine Einzelbewertung aller mit der Funktion verlagerten Wirtschaftsgüter und sonstigen Vorteile oder eine Paketbewertung, die an die Ertragserwartungen dieser Funktion anknüpft. Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber für die Fälle der Funktionsverlagerungen ein kompliziertes Regelungsgefüge modifiziert, das Herr Wöltjen im Rahmen seiner Studienarbeit untersucht hat. Er arbeitet heraus, dass trotz der Anordnung der Gesamtbewertung in § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG, grundsätzlich die Bewertung von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen im Mittelpunkt der Verrechnungspreisermittlung stehe. Der Gesetzgeber versuche jedoch mit Hilfe der Technik der Transferpaketbewertung Informationsasymmetrien auszugleichen, die insbesondere bei der Erfassung immaterieller Wirtschaftsgüter und Vorteile zu einem Vollzugsdefizit führen könnten. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis würdigt er sowohl das Ziel der Gesamtbewertung, auch den Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen als auch die neu eingefügten Öffnungsklauseln kritisch, die in drei Fallgruppen ein Absehen von der Gesamtbewertung ermöglichen sollen. Der kritische Überblick, den er damit vermittelt, rechtfertigt die Aufnahme der Arbeit in diese Reihe.

Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Deutsches und Europäisches Finanz- und Steuerrecht
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Hinterlegungsdatum: 18 Mai 2011 10:54
Letzte Änderung: 05 Mär 2013 09:48
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