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Verlustabzug gemäß § 8c KStG nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009

Dinh Van, Khang
Hrsg.: Anzinger, Heribert (2010)
Verlustabzug gemäß § 8c KStG nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009.
Buch, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

Die wirtschaftliche Bedeutung steuerlicher Verlustvorträge lässt sich kaum eindrucksvoller als in den nach internationalen Bilanzierungsregeln aktivierten latenten Steuern ausdrücken. Für das Geschäftsjahr 2007 wies der amerikanische Autohersteller General Motors einen Verlust von 38,7 Mrd. € aus. Dieser Verlust war überwiegend auf eine Abschreibung auf die aktiven latenten Steuern zurückzuführen, die erforderlich wurde, weil die Nutzung eines hohen Verlustvortrags nicht mehr möglich erschien. Es geht bei Verlustvorträgen also regelmäßig um sehr viel Geld - und zwar sowohl für das einzelne Unternehmen als auch für den Fiskus. Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund ist § 8 c KStG zu betrachten. Er beschränkt nicht das Entstehen oder die Verwertung von Verlustvorträgen, sondern entscheidet über deren Schicksal in den Fällen, in denen Anteile an der Kapitalgesellschaft übergehen, in der die Verlustvorträge entstanden sind. Ursprünglich als Missbrauchsvermeidungsregelung konzipiert, dient § 8 c KStG mittlerweile aus der Sicht des Fiskus vor allem der Steueraufkommenssicherung. Aus unternehmerischer Sicht verteuert § 8 c KStG Sanierungsmaßnahmen für notleidende Unternehmen. Um zumindest diese Sanierungsmaßnahmen zu fördern, hat der Gesetzgeber im Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. 22.12.2009 zusätzliche Ausnahmen vom Verlustuntergang nach einem Anteilsübergang normiert. Von diesen Ausnahmen handelt die Untersuchung von Herrn Khang Dinh Van. Er geht darin, aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht, dem Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Neuregelungen nach.

Typ des Eintrags: Buch
Erschienen: 2010
Herausgeber: Anzinger, Heribert
Autor(en): Dinh Van, Khang
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Verlustabzug gemäß § 8c KStG nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009
Sprache: Deutsch
Publikationsjahr: 13 Dezember 2010
Ort: Darmstadt
Verlag: Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt
Reihe: Analysen und Bericht zum Wirtschafts- und Steuerrecht
Band einer Reihe: 11
URL / URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-23661
Kurzbeschreibung (Abstract):

Die wirtschaftliche Bedeutung steuerlicher Verlustvorträge lässt sich kaum eindrucksvoller als in den nach internationalen Bilanzierungsregeln aktivierten latenten Steuern ausdrücken. Für das Geschäftsjahr 2007 wies der amerikanische Autohersteller General Motors einen Verlust von 38,7 Mrd. € aus. Dieser Verlust war überwiegend auf eine Abschreibung auf die aktiven latenten Steuern zurückzuführen, die erforderlich wurde, weil die Nutzung eines hohen Verlustvortrags nicht mehr möglich erschien. Es geht bei Verlustvorträgen also regelmäßig um sehr viel Geld - und zwar sowohl für das einzelne Unternehmen als auch für den Fiskus. Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund ist § 8 c KStG zu betrachten. Er beschränkt nicht das Entstehen oder die Verwertung von Verlustvorträgen, sondern entscheidet über deren Schicksal in den Fällen, in denen Anteile an der Kapitalgesellschaft übergehen, in der die Verlustvorträge entstanden sind. Ursprünglich als Missbrauchsvermeidungsregelung konzipiert, dient § 8 c KStG mittlerweile aus der Sicht des Fiskus vor allem der Steueraufkommenssicherung. Aus unternehmerischer Sicht verteuert § 8 c KStG Sanierungsmaßnahmen für notleidende Unternehmen. Um zumindest diese Sanierungsmaßnahmen zu fördern, hat der Gesetzgeber im Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. 22.12.2009 zusätzliche Ausnahmen vom Verlustuntergang nach einem Anteilsübergang normiert. Von diesen Ausnahmen handelt die Untersuchung von Herrn Khang Dinh Van. Er geht darin, aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht, dem Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Neuregelungen nach.

Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Deutsches und Europäisches Finanz- und Steuerrecht
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Hinterlegungsdatum: 21 Dez 2010 07:37
Letzte Änderung: 05 Mär 2013 09:44
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