Choi, Bu Hun
Hrsg.: Anzinger, Heribert (2010)
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Umwandlungen im Organkreis.
Buch, Erstveröffentlichung
Kurzbeschreibung (Abstract)
Die ertragsteuerliche Organschaft gehört zu den tradierten Rechtsfiguren im deutschen Steuerrecht. Verpflichtet sich eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) durch Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages i.S.v. § 291 Abs. 1, 2. Alt. AktG ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (Organträger) abzuführen und ist der Organträger zum Ausgleich etwaiger Verluste der Organgesellschaft verpflichtet (§ 302 Abs. 1 AktG), so ist unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 14 ff. KStG das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen und von diesem zu versteuern. Mit diesem Instrument können rechtlich selbständige Unternehmen als Einheit besteuert werden. Zwar bietet die Organschaft kein umfassendes Konzept zur Besteuerung wirtschaftlich verbundener Unternehmen, jedoch ist sie sowohl für die deutschen Unternehmen als auch für Deutschland als moderner Wirtschaftsstandort von enormer Bedeutung. In der Praxis bereiten oft die Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichem Ergebnis Schwierigkeiten. Während sich die Ergebnisabführung ausschließlich auf das handelsrechtliche Ergebnis bezieht, wird dem Organträger das steuerliche Ergebnis zugerechnet. Unterschiede können hier zu organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen in der Handelsbilanz und zur Bilanzierung von passiven oder aktiven Ausgleichsposten in der Steuerbilanz führen. Verschärft wird dieses Problem zusätzlich, wenn Umwandlungen im Organkreis stattfinden. Neben der Differenzierung, ob es sich um eine vororganschaftliche, organschaftliche oder sogar außerorganschaftliche Mehr- oder Minderabführung handelt, ist hier weiter zu unterscheiden, ob es sich um einen Umwandlungsvorgang auf der Ebene der Muttergesellschaft, der Tochtergesellschaft und um eine Umwandlungen der Organschaft als solche handelt. Dabei sind die Normen des Umwandlungsrechts und des Umwandlungssteuerrechts im Zusammenspiel zu betrachten. Herr Choi hat die komplexen Zweifelsfragen in der vorliegenden Arbeit strukturiert aufbereitet und die ertragsteuerliche Behandlung von Umwandlungsvorgängen auf der Ebene des Organträgers und der Organgesellschaft unter Berücksichtigung der Auffassungen im Schrifttum und in der Verwaltungspraxis dargestellt.
Typ des Eintrags: | Buch |
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Erschienen: | 2010 |
Herausgeber: | Anzinger, Heribert |
Autor(en): | Choi, Bu Hun |
Art des Eintrags: | Erstveröffentlichung |
Titel: | Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Umwandlungen im Organkreis |
Sprache: | Deutsch |
Publikationsjahr: | 27 März 2010 |
Ort: | Darmstadt |
Verlag: | Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt |
(Heft-)Nummer: | 8 |
Reihe: | Analysen und Berichte zum Wirtschafts- und Steuerrecht |
URL / URN: | urn:nbn:de:tuda-tuprints-21128 |
Kurzbeschreibung (Abstract): | Die ertragsteuerliche Organschaft gehört zu den tradierten Rechtsfiguren im deutschen Steuerrecht. Verpflichtet sich eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) durch Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages i.S.v. § 291 Abs. 1, 2. Alt. AktG ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (Organträger) abzuführen und ist der Organträger zum Ausgleich etwaiger Verluste der Organgesellschaft verpflichtet (§ 302 Abs. 1 AktG), so ist unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 14 ff. KStG das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen und von diesem zu versteuern. Mit diesem Instrument können rechtlich selbständige Unternehmen als Einheit besteuert werden. Zwar bietet die Organschaft kein umfassendes Konzept zur Besteuerung wirtschaftlich verbundener Unternehmen, jedoch ist sie sowohl für die deutschen Unternehmen als auch für Deutschland als moderner Wirtschaftsstandort von enormer Bedeutung. In der Praxis bereiten oft die Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichem Ergebnis Schwierigkeiten. Während sich die Ergebnisabführung ausschließlich auf das handelsrechtliche Ergebnis bezieht, wird dem Organträger das steuerliche Ergebnis zugerechnet. Unterschiede können hier zu organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen in der Handelsbilanz und zur Bilanzierung von passiven oder aktiven Ausgleichsposten in der Steuerbilanz führen. Verschärft wird dieses Problem zusätzlich, wenn Umwandlungen im Organkreis stattfinden. Neben der Differenzierung, ob es sich um eine vororganschaftliche, organschaftliche oder sogar außerorganschaftliche Mehr- oder Minderabführung handelt, ist hier weiter zu unterscheiden, ob es sich um einen Umwandlungsvorgang auf der Ebene der Muttergesellschaft, der Tochtergesellschaft und um eine Umwandlungen der Organschaft als solche handelt. Dabei sind die Normen des Umwandlungsrechts und des Umwandlungssteuerrechts im Zusammenspiel zu betrachten. Herr Choi hat die komplexen Zweifelsfragen in der vorliegenden Arbeit strukturiert aufbereitet und die ertragsteuerliche Behandlung von Umwandlungsvorgängen auf der Ebene des Organträgers und der Organgesellschaft unter Berücksichtigung der Auffassungen im Schrifttum und in der Verwaltungspraxis dargestellt. |
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): | 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht |
Fachbereich(e)/-gebiet(e): | 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Deutsches und Europäisches Finanz- und Steuerrecht 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften |
Hinterlegungsdatum: | 06 Apr 2010 07:56 |
Letzte Änderung: | 05 Mär 2013 09:33 |
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