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Die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen

Pohl, Sebastian
Hrsg.: Anzinger, Heribert M. (2009)
Die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen.
Buch, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

Im November 2006, also bereits vor der jüngsten Finanzmarktkrise, berichtete die Leverkusener Lokalpresse von einer aufsehenerregenden kommunalen Verwaltungsentscheidung. Die Stadt Leverkusen habe der TMD Friction Holding GmbH rund 100 Millionen Euro Gewerbesteuer erlassen. Hintergrund seien Verbindlichkeiten der TMD Friction Holding gewesen, auf deren Erfüllung die Gläubiger endgültig verzichtet hätten, um das Unternehmen zu sanieren. Das habe zu einem Sanierungsgewinn in Höhe von 455 Mio. € geführt. Und hierauf wären eben jene rund 100 Millionen Euro Gewerbesteuer zu zahlen gewesen, die schließlich aus Billigkeitsgründen erlassen worden sind. Was 2006 noch die Folge einer Private Equity Investition mit möglicherweise zu hohem Fremdkapital-Leverage war, häufte sich in einem nachhaltigen Wirtschaftsabschwung in vielen weiteren Fällen. Dabei haben die Fragen an Bedeutung gewonnen, ob ein Sanierungsgewinn de lege lata der Besteuerung unterfällt und de lege ferenda der Besteuerung unterfallen sollte. Der Gesetzgeber hatte seine letzte Entscheidung hierüber durch die Streichung des Sanierungsprivilegs in § 3 Nr. 66 EStG a.F. mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997 getroffen. Seither prüft die Finanzverwaltung auf der Grundlage ständiger Verwaltungspraxis in jedem Einzelfall, ob die auf den Sanierungsgewinn entfallende Steuer nach den §§ 167, 227 AO aus Billigkeitsgründen erlassen werden kann; eine Praxis, für die das Finanzgericht München in einer Entscheidung vom 12.12.2007 keine Rechtsgrundlage sah. Die vorliegende Arbeit zeichnet die historische Entwicklung der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen beginnend bei einer Entscheidung des Reichsfinanzhofs vom 30.6.1927 anschaulich nach. Sie klärt präzise die Begrifflichkeiten und hinterfragt in einem ersten Untersuchungsabschnitt, ob Sanierungsgewinne Ausdruck steuerlicher Leistungsfähigkeit sind oder als bloße „Buchgewinne“ für die Bemessung der Ertragsteuern de lege ferenda unbeachtlich bleiben sollten. In einen zweiten Teil widmet sich die Arbeit engagiert der Rechtfertigung und den Voraussetzungen des Erlasses der auf Sanierungsgewinne entfallenden Ertragsteuern. Die Arbeit zeich¬net sich durch ihre strukturierte Herangehensweise und unabhängige Gedanken aus. Sie leistet damit einen instruktiven Beitrag zur aktuell bedeutsamen Disziplin des „Sanierungssteuerrechts“.

Typ des Eintrags: Buch
Erschienen: 2009
Herausgeber: Anzinger, Heribert M.
Autor(en): Pohl, Sebastian
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen
Sprache: Deutsch
Publikationsjahr: 29 Oktober 2009
Ort: Darmstadt
Verlag: Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt
(Heft-)Nummer: 6
Reihe: Analysen und Berichte zum Wirtschafts- und Steuerrecht
URL / URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-19472
Kurzbeschreibung (Abstract):

Im November 2006, also bereits vor der jüngsten Finanzmarktkrise, berichtete die Leverkusener Lokalpresse von einer aufsehenerregenden kommunalen Verwaltungsentscheidung. Die Stadt Leverkusen habe der TMD Friction Holding GmbH rund 100 Millionen Euro Gewerbesteuer erlassen. Hintergrund seien Verbindlichkeiten der TMD Friction Holding gewesen, auf deren Erfüllung die Gläubiger endgültig verzichtet hätten, um das Unternehmen zu sanieren. Das habe zu einem Sanierungsgewinn in Höhe von 455 Mio. € geführt. Und hierauf wären eben jene rund 100 Millionen Euro Gewerbesteuer zu zahlen gewesen, die schließlich aus Billigkeitsgründen erlassen worden sind. Was 2006 noch die Folge einer Private Equity Investition mit möglicherweise zu hohem Fremdkapital-Leverage war, häufte sich in einem nachhaltigen Wirtschaftsabschwung in vielen weiteren Fällen. Dabei haben die Fragen an Bedeutung gewonnen, ob ein Sanierungsgewinn de lege lata der Besteuerung unterfällt und de lege ferenda der Besteuerung unterfallen sollte. Der Gesetzgeber hatte seine letzte Entscheidung hierüber durch die Streichung des Sanierungsprivilegs in § 3 Nr. 66 EStG a.F. mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997 getroffen. Seither prüft die Finanzverwaltung auf der Grundlage ständiger Verwaltungspraxis in jedem Einzelfall, ob die auf den Sanierungsgewinn entfallende Steuer nach den §§ 167, 227 AO aus Billigkeitsgründen erlassen werden kann; eine Praxis, für die das Finanzgericht München in einer Entscheidung vom 12.12.2007 keine Rechtsgrundlage sah. Die vorliegende Arbeit zeichnet die historische Entwicklung der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen beginnend bei einer Entscheidung des Reichsfinanzhofs vom 30.6.1927 anschaulich nach. Sie klärt präzise die Begrifflichkeiten und hinterfragt in einem ersten Untersuchungsabschnitt, ob Sanierungsgewinne Ausdruck steuerlicher Leistungsfähigkeit sind oder als bloße „Buchgewinne“ für die Bemessung der Ertragsteuern de lege ferenda unbeachtlich bleiben sollten. In einen zweiten Teil widmet sich die Arbeit engagiert der Rechtfertigung und den Voraussetzungen des Erlasses der auf Sanierungsgewinne entfallenden Ertragsteuern. Die Arbeit zeich¬net sich durch ihre strukturierte Herangehensweise und unabhängige Gedanken aus. Sie leistet damit einen instruktiven Beitrag zur aktuell bedeutsamen Disziplin des „Sanierungssteuerrechts“.

Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Deutsches und Europäisches Finanz- und Steuerrecht
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Hinterlegungsdatum: 30 Okt 2009 14:33
Letzte Änderung: 05 Mär 2013 09:28
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