Niederdorf, Jan
Hrsg.: Anzinger, Heribert M. (2009)
Die Bedeutung des Steuergeheimnisses für die Tax Compliance – Eine vergleichende Betrachtung zwischen Schweden und Deutschland.
Buch, Erstveröffentlichung
Kurzbeschreibung (Abstract)
Das Steuergeheimnis gilt heute in Deutschland, zumindest im neueren deutschen steuerrechtlichen Schrifttum, als eines der nicht mehr zu hinterfragenden, grundrechtlich und durch das Rechtsstaatsprinzip abgesicherten Fundamentalprinzipien der Besteuerung. Bereits Enno Becker hat es als Gegengewicht zu den weitreichenden Befugnissen der Steuerverwaltung angesehen. Und als rechtsstaatliche Korrelat (Geisler) oder „Komplementärelement“ (Friauf) zu den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen wird es auch heute noch bezeichnet. In den aktuellen Kommentierungen zu § 30 AO findet man nicht mehr viel mehr dazu. Einzig Tipke hat in seiner Steuerrechtsordnung (Bd. I, 2. Aufl. 2000, S. 208 ff.) mit einem rechtsvergleichenden Überblick vorsichtig eine Frage reflektiert, die davor zuletzt einem Beitrag der StuW aus dem Jahr 1950 überschrieben war: „Empfiehlt sich zur Hebung der Steuermoral die Offenlegung der Steuerlisten?“ (Stieler, StuW 1950, 544). Das ist eine heikle Frage und eine Antwort darauf darf wahrhaft nicht vorschnell gegeben werden. Gleichwohl muss man mit Blick ins Ausland über diese Frage nachdenken. So erscheinen etwa in Schweden jährlich, in der Aufmachung Telefonbüchern vergleichbare Steuerlisten, aus denen die deklarierten Einkommen und die Steuerzahlungen der Steuerpflichtigen entnommen werden können. Doch trägt das zur Tax Compliance – wenn man „Steuermoral“ ohne Verlust an Sinngehalt so übersetzen darf – bei? Jan Niederdorf hat einen Teil eines einjährigen Studienaufenthalts in Schweden dazu genutzt, um vor Ort über diese Frage nachzudenken. Zunächst hat er aber in seinem als Studienarbeit eingereichten Beitrag die historische Entwicklung und die historischen Motive der Gesetzgeber für das Steuergeheimnis in Deutschland einerseits und die Steuerpublizität in Schweden andererseits verdienstvoll nachgezeichnet. Mit der Frage des Verhältnisses von Tax Compliance und Steuergeheimnis ist Jan Niederdorf besonnen umgegangen. Es findet sich kein vorschneller Schluss, dafür aber viele neue intelligente Fragestellungen. Das macht seine Arbeit lehrreich und lesenswert.
Typ des Eintrags: | Buch |
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Erschienen: | 2009 |
Herausgeber: | Anzinger, Heribert M. |
Autor(en): | Niederdorf, Jan |
Art des Eintrags: | Erstveröffentlichung |
Titel: | Die Bedeutung des Steuergeheimnisses für die Tax Compliance – Eine vergleichende Betrachtung zwischen Schweden und Deutschland |
Sprache: | Deutsch |
Publikationsjahr: | 27 Juli 2009 |
Ort: | Darmstadt |
Verlag: | Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt |
(Heft-)Nummer: | 4 |
Reihe: | Analysen und Berichte zum Wirtschafts- und Steuerrecht |
URL / URN: | urn:nbn:de:tuda-tuprints-14328 |
Kurzbeschreibung (Abstract): | Das Steuergeheimnis gilt heute in Deutschland, zumindest im neueren deutschen steuerrechtlichen Schrifttum, als eines der nicht mehr zu hinterfragenden, grundrechtlich und durch das Rechtsstaatsprinzip abgesicherten Fundamentalprinzipien der Besteuerung. Bereits Enno Becker hat es als Gegengewicht zu den weitreichenden Befugnissen der Steuerverwaltung angesehen. Und als rechtsstaatliche Korrelat (Geisler) oder „Komplementärelement“ (Friauf) zu den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen wird es auch heute noch bezeichnet. In den aktuellen Kommentierungen zu § 30 AO findet man nicht mehr viel mehr dazu. Einzig Tipke hat in seiner Steuerrechtsordnung (Bd. I, 2. Aufl. 2000, S. 208 ff.) mit einem rechtsvergleichenden Überblick vorsichtig eine Frage reflektiert, die davor zuletzt einem Beitrag der StuW aus dem Jahr 1950 überschrieben war: „Empfiehlt sich zur Hebung der Steuermoral die Offenlegung der Steuerlisten?“ (Stieler, StuW 1950, 544). Das ist eine heikle Frage und eine Antwort darauf darf wahrhaft nicht vorschnell gegeben werden. Gleichwohl muss man mit Blick ins Ausland über diese Frage nachdenken. So erscheinen etwa in Schweden jährlich, in der Aufmachung Telefonbüchern vergleichbare Steuerlisten, aus denen die deklarierten Einkommen und die Steuerzahlungen der Steuerpflichtigen entnommen werden können. Doch trägt das zur Tax Compliance – wenn man „Steuermoral“ ohne Verlust an Sinngehalt so übersetzen darf – bei? Jan Niederdorf hat einen Teil eines einjährigen Studienaufenthalts in Schweden dazu genutzt, um vor Ort über diese Frage nachzudenken. Zunächst hat er aber in seinem als Studienarbeit eingereichten Beitrag die historische Entwicklung und die historischen Motive der Gesetzgeber für das Steuergeheimnis in Deutschland einerseits und die Steuerpublizität in Schweden andererseits verdienstvoll nachgezeichnet. Mit der Frage des Verhältnisses von Tax Compliance und Steuergeheimnis ist Jan Niederdorf besonnen umgegangen. Es findet sich kein vorschneller Schluss, dafür aber viele neue intelligente Fragestellungen. Das macht seine Arbeit lehrreich und lesenswert. |
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): | 300 Sozialwissenschaften > 330 Wirtschaft 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht |
Fachbereich(e)/-gebiet(e): | 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften |
Hinterlegungsdatum: | 28 Jul 2009 11:01 |
Letzte Änderung: | 05 Mär 2013 09:28 |
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