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Cylaw-Report XXV: "IT-Sicherheit einer Homepage als Schutz vor Mitbewerbersurveillance?" (4/2009) Entscheidung des OLG Hamm Urteil vom 10.06.2008 - Az.: 4 U 37/08 und des OLG Hamburg Urteil vom 18.04.2007 - Az: 5 U 190/06

Schmid, Viola (2009)
Cylaw-Report XXV: "IT-Sicherheit einer Homepage als Schutz vor Mitbewerbersurveillance?" (4/2009) Entscheidung des OLG Hamm Urteil vom 10.06.2008 - Az.: 4 U 37/08 und des OLG Hamburg Urteil vom 18.04.2007 - Az: 5 U 190/06.
Report, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

Die Entscheidungen enthalten grundlegende Ausführungen zur wettbewerbsrechtlichen Prü-fung von IT-Sicherheitsinstrumenten zum Schutz einer Homepage und zu Offenbarungs-pflichten der Funktionsweise dieser Sicherheitsmechanismen durch die Nutzer. Wirtschaf-tlicher Hintergrund der Entscheidungen ist der Wettbewerb zweier Anbieter im Drucker-patronenversandhandel und im Versandhandel für elektronische Geräte. Von essentieller Bedeutung für diese Geschäftsmodelle sind die Veröffentlichungen im Internet. Nicht nur die Qualität der Produkte und der Preis sind Instrumente des Wettbewerbs, sondern auch das Wettbewerbsrecht. Deshalb hat "Mitbewerber 1" ein großes Interesse daran, dass er die An-gebote von "Mitbewerber 2" möglichst kostengünstig ermittelt und auf ihre Lauterkeit und das Fehlen irreführender geschäftlicher Handlungen (§ 4, 5 UWG) überprüft (Mitbewerbersurveil-lance). Als Testung der Preise und Verfügbarkeit des Gesamtangebots von "Mitbewerber 2" wählt er folgende Informationstechnologie: Er greift auf die Seiten von "Mitbewerber 2" zu, wobei der Aufruf der Seiten über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden mit teilweisen Abruffrequenzen von unter 2 Sekunden pro Seitenabruf, im Durchschnitt aber von höchstens 11 Sekunden, erfolgt. Die Seitenabrufe erfolgen innerhalb der Baumstruktur von unten nach oben und rufen nur Produktlisten ohne detaillierte Produktinformation mit Bildinformation ab. "Mitbewerber 2" hat eine automatische Blacklist zum Schutz der Funktionsfähigkeit seiner Homepage installiert, die den power user "Mitbewerber 1" von einem solchen Zugriff auf die Homepage ausschließt. "Mitbewerber 2" argumentiert, dass sich "Mitbewerber 1" nicht wie ein normaler Kunde verhalte und der Zugriff die Funktionsfähigkeit seiner Homepage gefährde. "Mitbewerber 1" wehrt sich gegen die Sperre unter Berufung auf das Wettbewerbsrecht. Zwar könne "Mitbewerber 2" seine Homepage mit einem IT-Sicherheitsinstrument schützen – er dürfe aber "Mitbewerber 1" nicht von der Surveillance ausschließen. "Mitbewerber 1" ver-langt also einen exklusiven Zugang zum Internetangebot von "Mitbewerber 2".

Typ des Eintrags: Report
Erschienen: 2009
Autor(en): Schmid, Viola
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Cylaw-Report XXV: "IT-Sicherheit einer Homepage als Schutz vor Mitbewerbersurveillance?" (4/2009) Entscheidung des OLG Hamm Urteil vom 10.06.2008 - Az.: 4 U 37/08 und des OLG Hamburg Urteil vom 18.04.2007 - Az: 5 U 190/06
Sprache: Deutsch
Publikationsjahr: 21 April 2009
Reihe: CyLaw-Report
Band einer Reihe: 25
URL / URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-13707
Kurzbeschreibung (Abstract):

Die Entscheidungen enthalten grundlegende Ausführungen zur wettbewerbsrechtlichen Prü-fung von IT-Sicherheitsinstrumenten zum Schutz einer Homepage und zu Offenbarungs-pflichten der Funktionsweise dieser Sicherheitsmechanismen durch die Nutzer. Wirtschaf-tlicher Hintergrund der Entscheidungen ist der Wettbewerb zweier Anbieter im Drucker-patronenversandhandel und im Versandhandel für elektronische Geräte. Von essentieller Bedeutung für diese Geschäftsmodelle sind die Veröffentlichungen im Internet. Nicht nur die Qualität der Produkte und der Preis sind Instrumente des Wettbewerbs, sondern auch das Wettbewerbsrecht. Deshalb hat "Mitbewerber 1" ein großes Interesse daran, dass er die An-gebote von "Mitbewerber 2" möglichst kostengünstig ermittelt und auf ihre Lauterkeit und das Fehlen irreführender geschäftlicher Handlungen (§ 4, 5 UWG) überprüft (Mitbewerbersurveil-lance). Als Testung der Preise und Verfügbarkeit des Gesamtangebots von "Mitbewerber 2" wählt er folgende Informationstechnologie: Er greift auf die Seiten von "Mitbewerber 2" zu, wobei der Aufruf der Seiten über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden mit teilweisen Abruffrequenzen von unter 2 Sekunden pro Seitenabruf, im Durchschnitt aber von höchstens 11 Sekunden, erfolgt. Die Seitenabrufe erfolgen innerhalb der Baumstruktur von unten nach oben und rufen nur Produktlisten ohne detaillierte Produktinformation mit Bildinformation ab. "Mitbewerber 2" hat eine automatische Blacklist zum Schutz der Funktionsfähigkeit seiner Homepage installiert, die den power user "Mitbewerber 1" von einem solchen Zugriff auf die Homepage ausschließt. "Mitbewerber 2" argumentiert, dass sich "Mitbewerber 1" nicht wie ein normaler Kunde verhalte und der Zugriff die Funktionsfähigkeit seiner Homepage gefährde. "Mitbewerber 1" wehrt sich gegen die Sperre unter Berufung auf das Wettbewerbsrecht. Zwar könne "Mitbewerber 2" seine Homepage mit einem IT-Sicherheitsinstrument schützen – er dürfe aber "Mitbewerber 1" nicht von der Surveillance ausschließen. "Mitbewerber 1" ver-langt also einen exklusiven Zugang zum Internetangebot von "Mitbewerber 2".

Zusätzliche Informationen:

CyLaw-Report ; 25

Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 000 Allgemeines, Informatik, Informationswissenschaft > 004 Informatik
300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Öffentliches Recht
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete
Hinterlegungsdatum: 21 Apr 2009 10:44
Letzte Änderung: 05 Mär 2013 09:28
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