Schmid, Viola (2009)
Cylaw-Report XXII: "Videoüberwachung am Arbeitsplatz".
Report, Erstveröffentlichung
Kurzbeschreibung (Abstract)
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit von Videoüberwachungen am Arbeitsplatz. In öffentlich zugänglichen Räumen ist die Video-überwachung unter den Voraussetzungen von § 6b BDSG rechtmäßig. Die Entscheidung des BAG enthält darüber hinaus Kriterien für die Videoüberwachung in nicht öffentlich zugängli-chen Räumen. Grundsätzlich besteht bei der Installation von technischen Einrichtungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Desweiteren besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Videoüber-wachung schließen. Die Entscheidung enthält grundsätzliche Aussagen zum Verhältnis von Überwachungsinteresse des Arbeitgebers und dem Recht auf informationelle Selbstbestim-mung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) der Arbeitnehmer1. Die Entscheidung ist eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die insbesondere durch den Beschluss vom 29.06.2004 eingeleitet wurde.
Typ des Eintrags: | Report |
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Erschienen: | 2009 |
Autor(en): | Schmid, Viola |
Art des Eintrags: | Erstveröffentlichung |
Titel: | Cylaw-Report XXII: "Videoüberwachung am Arbeitsplatz" |
Sprache: | Deutsch |
Publikationsjahr: | 20 Januar 2009 |
URL / URN: | urn:nbn:de:tuda-tuprints-12949 |
Kurzbeschreibung (Abstract): | Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit von Videoüberwachungen am Arbeitsplatz. In öffentlich zugänglichen Räumen ist die Video-überwachung unter den Voraussetzungen von § 6b BDSG rechtmäßig. Die Entscheidung des BAG enthält darüber hinaus Kriterien für die Videoüberwachung in nicht öffentlich zugängli-chen Räumen. Grundsätzlich besteht bei der Installation von technischen Einrichtungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Desweiteren besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Videoüber-wachung schließen. Die Entscheidung enthält grundsätzliche Aussagen zum Verhältnis von Überwachungsinteresse des Arbeitgebers und dem Recht auf informationelle Selbstbestim-mung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) der Arbeitnehmer1. Die Entscheidung ist eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die insbesondere durch den Beschluss vom 29.06.2004 eingeleitet wurde. |
Zusätzliche Informationen: | Cylaw-Reports ; 22 |
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): | 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht |
Fachbereich(e)/-gebiet(e): | 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Öffentliches Recht 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete |
Hinterlegungsdatum: | 20 Jan 2009 12:55 |
Letzte Änderung: | 05 Mär 2013 09:28 |
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