Schmid, Viola and Gerhards, Julia (2008):
CyLaw-Report XIX: "Haftung von Finanzagenten bei Phishing".
Darmstadt, Technische Universität, [Online-Edition: urn:nbn:de:tuda-tuprints-11171],
[Report]
Abstract
Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 02.08.2006 - 1 U 75/06 Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts befasst sich mit der Frage der zivilrechtlichen Haftung von "Finanzagenten", die im Rahmen des sog. "Phishing" erhaltene Gelder weiterleiten. Wie irreführend "Phishing-Techniken" sein können, kann mit einem Test nachvollzogen werden. Die "Finanzagenten" sind ein wesentlicher Bestandteil des "Phishing-Modells", weil sie die durch Phishing erlangten Beträge abheben und bar an die Nutznießer auskehren. Von zentraler Bedeutung ist die Beantwortung der Frage, ob der Kontoinhaber, die Bank oder der "Finanzagent" letztendlich das Phishing-Risiko zu tragen haben. Das OLG Hamburg entscheidet sich für den "Finanzagenten". Denkbar wäre - bei fahrlässiger Ermöglichung des Phishing durch den Kontoinhaber - eine Haftung des Kontoinhabers wegen Verletzung von Nebenpflichten (vergleiche zur parallelen Problematik bei ec-Karten CyLaw-Report V). Es handelt sich um die erste und bislang einzige Entscheidung eines Oberlandesgerichts zu dieser Thematik, die allerdings die hier wesentlichen Fragestellungen nur sehr kursorisch behandelt.
Item Type: | Report |
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Erschienen: | 2008 |
Creators: | Schmid, Viola and Gerhards, Julia |
Title: | CyLaw-Report XIX: "Haftung von Finanzagenten bei Phishing" |
Language: | German |
Abstract: | Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 02.08.2006 - 1 U 75/06 Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts befasst sich mit der Frage der zivilrechtlichen Haftung von "Finanzagenten", die im Rahmen des sog. "Phishing" erhaltene Gelder weiterleiten. Wie irreführend "Phishing-Techniken" sein können, kann mit einem Test nachvollzogen werden. Die "Finanzagenten" sind ein wesentlicher Bestandteil des "Phishing-Modells", weil sie die durch Phishing erlangten Beträge abheben und bar an die Nutznießer auskehren. Von zentraler Bedeutung ist die Beantwortung der Frage, ob der Kontoinhaber, die Bank oder der "Finanzagent" letztendlich das Phishing-Risiko zu tragen haben. Das OLG Hamburg entscheidet sich für den "Finanzagenten". Denkbar wäre - bei fahrlässiger Ermöglichung des Phishing durch den Kontoinhaber - eine Haftung des Kontoinhabers wegen Verletzung von Nebenpflichten (vergleiche zur parallelen Problematik bei ec-Karten CyLaw-Report V). Es handelt sich um die erste und bislang einzige Entscheidung eines Oberlandesgerichts zu dieser Thematik, die allerdings die hier wesentlichen Fragestellungen nur sehr kursorisch behandelt. |
Place of Publication: | Darmstadt |
Publisher: | Technische Universität |
Divisions: | 01 Department of Law and Economics 01 Department of Law and Economics > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Öffentliches Recht 01 Department of Law and Economics > Juristische Fachgebiete |
Date Deposited: | 17 Oct 2008 09:23 |
Official URL: | urn:nbn:de:tuda-tuprints-11171 |
Additional Information: | CyLaw-Reports ; 19 |
License: | Creative Commons: Attribution-Noncommercial-No Derivative Works 3.0 |
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