Schmid, Viola ; Gerhards, Julia (2008)
CyLaw-Report XVIII: "(Störer)Haftung für Wireless LAN".
Report, Erstveröffentlichung
Kurzbeschreibung (Abstract)
Entscheidung des LG Hamburg vom 26.07.2006 - 308 O 407/06 Die Entscheidung des LG Hamburg befasst sich mit der Störerhaftung beim Einsatz von ungesicherten Wireless Local Area Networks (WLANs). Welche Sicherheitsmaßnahmen können vom Betreiber eines WLANs verlangt werden? Reicht als Sicherheitsmaßnahme ein Passwortschutz aus oder kann der Betreiber eines WLANs darüber hinaus gezwungen werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben? Angesichts der weit verbreiteten Nutzung von WLANs könnte die Entscheidung richtungsweisend sein hinsichtlich der Verteilung von Infrastrukturrisiken und -chancen (Rechtssicherheit für offene Hotspots?). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg ist beim OLG Hamburg (Az. 5 U 163/06) anhängig.
Typ des Eintrags: | Report |
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Erschienen: | 2008 |
Autor(en): | Schmid, Viola ; Gerhards, Julia |
Art des Eintrags: | Erstveröffentlichung |
Titel: | CyLaw-Report XVIII: "(Störer)Haftung für Wireless LAN" |
Sprache: | Deutsch |
Publikationsjahr: | 15 September 2008 |
Ort: | Darmstadt |
Verlag: | Technische Universität |
URL / URN: | urn:nbn:de:tuda-tuprints-11161 |
Zugehörige Links: | |
Kurzbeschreibung (Abstract): | Entscheidung des LG Hamburg vom 26.07.2006 - 308 O 407/06 Die Entscheidung des LG Hamburg befasst sich mit der Störerhaftung beim Einsatz von ungesicherten Wireless Local Area Networks (WLANs). Welche Sicherheitsmaßnahmen können vom Betreiber eines WLANs verlangt werden? Reicht als Sicherheitsmaßnahme ein Passwortschutz aus oder kann der Betreiber eines WLANs darüber hinaus gezwungen werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben? Angesichts der weit verbreiteten Nutzung von WLANs könnte die Entscheidung richtungsweisend sein hinsichtlich der Verteilung von Infrastrukturrisiken und -chancen (Rechtssicherheit für offene Hotspots?). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg ist beim OLG Hamburg (Az. 5 U 163/06) anhängig. |
Zusätzliche Informationen: | CyLaw-Reports ; 18 |
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): | 000 Allgemeines, Informatik, Informationswissenschaft > 004 Informatik 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht |
Fachbereich(e)/-gebiet(e): | 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Öffentliches Recht 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete |
Hinterlegungsdatum: | 17 Okt 2008 09:23 |
Letzte Änderung: | 05 Mär 2013 09:27 |
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