Oelkers, Janine ; Adensamer, Nikolaus ; Zechner, Katharina (2011)
Geschäftsleiterpflichten in Insolvenznähe.
In: Steuer und Wirtschaft International, 2005
Artikel, Zweitveröffentlichung, Verlagsversion
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Kurzbeschreibung (Abstract)
Die zentrale Regelungsaufgabe insolvenzbezogenen Gläubigerschutzrechts besteht in der Sicherstellung, dass mit der Sanierung eines angeschlagenen Unternehmens, wie auch mit einer allenfalls erforderlich werdenden Liquidation, rechtzeitig, und das heißt vor Eintritt der Überschuldung begonnen wird. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, konfrontiert der Gesetzgeber die Geschäftsleiter krisenverfangener Gesellschaften mit einem breiten Spektrum einschlägiger Bestimmungen, die ein frühes Ergreifen der notwendigen Maßnahmen fördern sollen. Tatsächlich haben sie sich jedoch als wenig effektiv erwiesen, was nicht zuletzt auf ihre fehlende inhaltliche Koordination sowie mangelnde Akzeptanz in der Praxis zurückzuführen ist. Derzeit sind die einzelnen Regelungen aus dem Gesellschafts- bzw. Insolvenzrecht sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene Reformbestrebungen unterworfen, die auf eine Verdichtung und Effektuierung des insolvenznahen Gläubigerschutzes gerichtet sind.
Typ des Eintrags: | Artikel |
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Erschienen: | 2011 |
Autor(en): | Oelkers, Janine ; Adensamer, Nikolaus ; Zechner, Katharina |
Art des Eintrags: | Zweitveröffentlichung |
Titel: | Geschäftsleiterpflichten in Insolvenznähe |
Sprache: | Deutsch |
Publikationsjahr: | 15 August 2011 |
Ort: | Darmstadt |
Publikationsdatum der Erstveröffentlichung: | 2005 |
Ort der Erstveröffentlichung: | Wien |
Verlag: | Linde |
Titel der Zeitschrift, Zeitung oder Schriftenreihe: | Steuer und Wirtschaft International |
Band einer Reihe: | 2005 |
URL / URN: | https://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/2718 |
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Kurzbeschreibung (Abstract): | Die zentrale Regelungsaufgabe insolvenzbezogenen Gläubigerschutzrechts besteht in der Sicherstellung, dass mit der Sanierung eines angeschlagenen Unternehmens, wie auch mit einer allenfalls erforderlich werdenden Liquidation, rechtzeitig, und das heißt vor Eintritt der Überschuldung begonnen wird. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, konfrontiert der Gesetzgeber die Geschäftsleiter krisenverfangener Gesellschaften mit einem breiten Spektrum einschlägiger Bestimmungen, die ein frühes Ergreifen der notwendigen Maßnahmen fördern sollen. Tatsächlich haben sie sich jedoch als wenig effektiv erwiesen, was nicht zuletzt auf ihre fehlende inhaltliche Koordination sowie mangelnde Akzeptanz in der Praxis zurückzuführen ist. Derzeit sind die einzelnen Regelungen aus dem Gesellschafts- bzw. Insolvenzrecht sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene Reformbestrebungen unterworfen, die auf eine Verdichtung und Effektuierung des insolvenznahen Gläubigerschutzes gerichtet sind. |
Status: | Verlagsversion |
URN: | urn:nbn:de:tuda-tuprints-27180 |
Zusätzliche Informationen: | PDF mit freundlicher Einwilligung des Verlages |
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): | 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht |
Fachbereich(e)/-gebiet(e): | 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht |
Hinterlegungsdatum: | 20 Jun 2024 16:23 |
Letzte Änderung: | 20 Jun 2024 16:23 |
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Verfügbare Versionen dieses Eintrags
- Geschäftsleiterpflichten in Insolvenznähe. (deposited 20 Jun 2024 16:23) [Gegenwärtig angezeigt]
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