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Vorstudie zur Klimaneutralität der Entsorgungswirtschaft

Schebek, Liselotte ; Zeller, Vanessa ; Baehr, Julian ; Hagedorn, Tabea ; Carmo Precci Lopes, Alice do (2022)
Vorstudie zur Klimaneutralität der Entsorgungswirtschaft.
doi: 10.26083/tuprints-00021616
Report, Erstveröffentlichung, Verlagsversion

Kurzbeschreibung (Abstract)

Klimaneutralität ist als Bestandteil des „Green Deal“ das wesentliche Ziel des Europäischen Klimagesetzes und des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Beide Gesetze haben Zielwerte für die Einsparung von Treibhausgasen (THG) formuliert, die für einzelne Bereiche und Sektoren der Wirtschaft gesetzt wurden und daher innerhalb dieser Sektoren bzw. von deren Akteuren erbracht werden müssen. Dabei stellt sich zum einen die Frage nach konkreten geeigneten Maßnahmen für jeden Sektor, andererseits aber auch die Frage, wie THG-Emissionen bzw. -Einsparungen den einzelnen Sektoren und Akteuren zugerechnet werden. Die Verschränkung dieser beiden Ebenen, also der Handlungsebene mit der Bilanzierungsebene, macht das Thema Klimaneutralität sehr komplex und die diesbezügliche politische Diskussion schwer überschaubar.

Vor diesem Hintergrund beauftragte die Entsorgergemeinschaft der deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE) die TU Darmstadt mit der vorliegenden Vorstudie. Diese soll eine strukturierte Aufbereitung des Sachstands im Themenfeld „Klimaneutralität der Entsorgungswirtschaft“ vornehmen und auf dieser Grundlage mögliche Handlungsoptionen identifizieren, die von der Entsorgungswirtschaft im Rahmen zukünftiger Aktivitäten verfolgt werden können. Grundlage der Vorstudie ist eine umfassende Auswertung aktueller Literatur und Datenquellen sowie der zusätzliche Input von Experten der EdDE-Arbeitsausschüsse. Der Systemrahmen des Sektors ist definiert als klassischer Kernbereich der Entsorgungswirtschaft, d.h. Sammlung, Transport, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Die Aufarbeitung des Sachstands erfolgt in einem allgemeinen und einem sektorspezifischen Teil. Im allgemeinen Teil werden zunächst die aktuellen Studien zur Klimaneutralität der Entsorgungswirtschaft im Überblick dargestellt. Danach werden die Rahmenbedingungen der Klimapolitik zusammengefasst sowie Begrifflichkeiten der Klima-, THG- und CO2-Neutralität definiert. Die Begriffe Klima- und THG-Neutralität werden in dieser Vorstudie synonym benutzt. Zum Erreichen der THG-Neutralität ist die korrekte Bemessung von THG-Emissionen erforderlich, zum einen zur adäquaten Bewertung des Status quo und zum anderen zur Konzipierung und Überwachung von Minderungsmaßnahmen. Vorgestellt werden die drei wichtigsten Bilanzierungsmethoden: Klimaberichterstattung, Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment), GHG Protocol Corporate Standard. Die Zusammenschau der unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden mit den politischen Rahmenwerken, in denen sie zur Anwendung kommen, zeigt die Entsorgungswirtschaft in einem Dilemma: einerseits soll sie nach dem Circular Economy Action Plan (CEAP) der EU wesentliche Beiträge zum Klimaschutz insbesondere durch Etablierung einer „geschlossenen Kreislaufwirtschaft“ und Versorgung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen leisten. Andererseits werden wesentliche Handlungsoptionen der Entsorgungswirtschaft in der nationalen Klimaberichterstattung, der zentralen Grundlage der internationalen Klimapolitik, in anderen Sektoren bilanziert und können daher nicht zur Erreichung von Klimaneutralität der Entsorgungswirtschaft beitragen. Der sektorspezifische Teil der Vorstudie gibt zunächst einen Überblick zur Entsorgungswirtschaft insgesamt und orientiert sich dann an deren folgenden Teilbereichen: Thermische Abfallbehandlung, Biologische Abfallbehandlung, Logistiksysteme sowie das Recycling von Wertstoffen mit Schwerpunkt Kunststoffe. Für jeden Bereich werden der Status quo und die Entwicklungstendenzen sowie der Sachstand zu THG-Emissionen und möglichen Minderungsmaßnahmen vorgestellt. In einem Synthesekapitel werden die identifizierten relevanten aktuellen Diskussionsthemen zur Klimaneutralität vorgestellt.

Die Erkenntnisse beider Teile der Vorstudie fließen zusammen im Kapitel Bewertung und Ausblick. Die Situation der Entsorgungswirtschaft kann zwischen ihren beiden historisch herausgebildeten Rollen verortet werden. In der klassischen Rolle ist die Entsorgung von Abfällen eine unvermeidbare Tätigkeit der Daseinsvorsorge, die zwangsläufig mit dem Verbrauch von Ressourcen – und somit auch mit dem Ausstoß von THG – assoziiert ist. Die Entsorgungswirtschaft kann in diesen Systemgrenzen auch nach Ausschöpfen von THG-Reduktionspotenzialen grundsätzlich nicht klimaneutral werden, außer sie würde Kompensationsmaßnahmen außerhalb ihres Bereichs leisten. Aus der Perspektive der zweiten, neueren Rolle ist die Entsorgungswirtschaft Schlüsselakteur in der Circular Economy und unverzichtbarer Bestandteil einer klimaneutralen Wirtschaft. Wenngleich der CEAP als wesentlicher Baustein des EU Green Deal die neuartige und für den Klimaschutz essenzielle Rolle der Kreislaufwirtschaft zweifelsfrei anerkennt, besteht hinsichtlich der Bewertung ihrer Beiträge zur Klimaneutralität gegenwärtig ein bemerkenswerter Widerspruch insbesondere zur Klimaberichterstattung, welche durch methodische Gegebenheiten die klassische Rolle der Entsorgungswirtschaft in der internationalen Klimaberichterstattung zementieren.

Fragt man nach den sachlichen Möglichkeiten der Entsorgungswirtschaft zur Reduktion von Klimagasen, so bieten sich drei Handlungsfelder: zum ersten die Optimierung vorhandener Prozesse (technisch, logistisch, organisatorisch), zum zweiten die Etablierung und Integration neuer Anlagen und Technologien und zum dritten die Steuerung von Stoffströmen hin zu einem größeren/und oder hochwertigerem Anteil an einer stofflichen Nutzung. Inwieweit mit Maßnahmen aus diesen Handlungsfeldern das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann, hängt nicht nur von den faktisch erzielbaren Einsparungen an Energie und Materialien ab. Für jede Maßnahmen ist auch zu überprüfen, inwieweit damit erzielbare Einsparungen der Entsorgungswirtschaft zugerechnet werden, d.h., in welcher Rolle der Entsorgungswirtschaft in den jeweiligen Rahmenwerken der Politik zugeordnet wird. Eindeutig ist, dass in der Klimaberichterstattung nur die klassische Rolle der Entsorgungswirtschaft betrachtet wird. Die hier angerechneten Maßnahmen beschränken sich i.W. auf den Bereich der Effizienzerhöhung. Die Anrechnung anderer Maßnahmen wäre in den Systemgrenzen der klassischen Entsorgungswirtschaft nur durch Änderung der IPCC-Guidelines möglich; dies ist derzeit aber in keiner Weise absehbar. Offen ist dagegen, wie Handlungsoptionen der Entsorgungswirtschaft in neuen Politikinstrumenten eingeordnet werden, die gegenwärtig und zukünftig als Bestandteil des EU Green Deal entwickelt werden, z.B. im Rahmen der laufenden Entwicklung der EU-Taxonomie. Interessant könnte hier die Frage werden, wie in Materialkreisläufen der Circular Economy THG-Einsparungen durch Bereitstellung von Sekundärrohstoffen den unterschiedlichen Akteuren der Wertschöpfungskette zugerechnet werden sollen. Als weitere maßgebliche Rahmenbedingungen der Politik ist die CO2-Bepreisung zu nennen. Deren zukünftige Ausgestaltung könnte eine Steuerungswirkung sowohl für anlagenbezogene als auch für stoffstrombezogene Maßnahmen haben. Eine offene Frage ist hier, wie eine verursachergerechte Zurechnung der CO2-Bepreisung in der Entsorgungswirtschaft ausgestaltet werden soll, um eine gewünschte Lenkungswirkung zu erreichen.

Typ des Eintrags: Report
Erschienen: 2022
Autor(en): Schebek, Liselotte ; Zeller, Vanessa ; Baehr, Julian ; Hagedorn, Tabea ; Carmo Precci Lopes, Alice do
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Vorstudie zur Klimaneutralität der Entsorgungswirtschaft
Sprache: Deutsch
Publikationsjahr: 2022
Ort: Darmstadt
Kollation: 98 Seiten
DOI: 10.26083/tuprints-00021616
URL / URN: https://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/21616
Kurzbeschreibung (Abstract):

Klimaneutralität ist als Bestandteil des „Green Deal“ das wesentliche Ziel des Europäischen Klimagesetzes und des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Beide Gesetze haben Zielwerte für die Einsparung von Treibhausgasen (THG) formuliert, die für einzelne Bereiche und Sektoren der Wirtschaft gesetzt wurden und daher innerhalb dieser Sektoren bzw. von deren Akteuren erbracht werden müssen. Dabei stellt sich zum einen die Frage nach konkreten geeigneten Maßnahmen für jeden Sektor, andererseits aber auch die Frage, wie THG-Emissionen bzw. -Einsparungen den einzelnen Sektoren und Akteuren zugerechnet werden. Die Verschränkung dieser beiden Ebenen, also der Handlungsebene mit der Bilanzierungsebene, macht das Thema Klimaneutralität sehr komplex und die diesbezügliche politische Diskussion schwer überschaubar.

Vor diesem Hintergrund beauftragte die Entsorgergemeinschaft der deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE) die TU Darmstadt mit der vorliegenden Vorstudie. Diese soll eine strukturierte Aufbereitung des Sachstands im Themenfeld „Klimaneutralität der Entsorgungswirtschaft“ vornehmen und auf dieser Grundlage mögliche Handlungsoptionen identifizieren, die von der Entsorgungswirtschaft im Rahmen zukünftiger Aktivitäten verfolgt werden können. Grundlage der Vorstudie ist eine umfassende Auswertung aktueller Literatur und Datenquellen sowie der zusätzliche Input von Experten der EdDE-Arbeitsausschüsse. Der Systemrahmen des Sektors ist definiert als klassischer Kernbereich der Entsorgungswirtschaft, d.h. Sammlung, Transport, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Die Aufarbeitung des Sachstands erfolgt in einem allgemeinen und einem sektorspezifischen Teil. Im allgemeinen Teil werden zunächst die aktuellen Studien zur Klimaneutralität der Entsorgungswirtschaft im Überblick dargestellt. Danach werden die Rahmenbedingungen der Klimapolitik zusammengefasst sowie Begrifflichkeiten der Klima-, THG- und CO2-Neutralität definiert. Die Begriffe Klima- und THG-Neutralität werden in dieser Vorstudie synonym benutzt. Zum Erreichen der THG-Neutralität ist die korrekte Bemessung von THG-Emissionen erforderlich, zum einen zur adäquaten Bewertung des Status quo und zum anderen zur Konzipierung und Überwachung von Minderungsmaßnahmen. Vorgestellt werden die drei wichtigsten Bilanzierungsmethoden: Klimaberichterstattung, Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment), GHG Protocol Corporate Standard. Die Zusammenschau der unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden mit den politischen Rahmenwerken, in denen sie zur Anwendung kommen, zeigt die Entsorgungswirtschaft in einem Dilemma: einerseits soll sie nach dem Circular Economy Action Plan (CEAP) der EU wesentliche Beiträge zum Klimaschutz insbesondere durch Etablierung einer „geschlossenen Kreislaufwirtschaft“ und Versorgung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen leisten. Andererseits werden wesentliche Handlungsoptionen der Entsorgungswirtschaft in der nationalen Klimaberichterstattung, der zentralen Grundlage der internationalen Klimapolitik, in anderen Sektoren bilanziert und können daher nicht zur Erreichung von Klimaneutralität der Entsorgungswirtschaft beitragen. Der sektorspezifische Teil der Vorstudie gibt zunächst einen Überblick zur Entsorgungswirtschaft insgesamt und orientiert sich dann an deren folgenden Teilbereichen: Thermische Abfallbehandlung, Biologische Abfallbehandlung, Logistiksysteme sowie das Recycling von Wertstoffen mit Schwerpunkt Kunststoffe. Für jeden Bereich werden der Status quo und die Entwicklungstendenzen sowie der Sachstand zu THG-Emissionen und möglichen Minderungsmaßnahmen vorgestellt. In einem Synthesekapitel werden die identifizierten relevanten aktuellen Diskussionsthemen zur Klimaneutralität vorgestellt.

Die Erkenntnisse beider Teile der Vorstudie fließen zusammen im Kapitel Bewertung und Ausblick. Die Situation der Entsorgungswirtschaft kann zwischen ihren beiden historisch herausgebildeten Rollen verortet werden. In der klassischen Rolle ist die Entsorgung von Abfällen eine unvermeidbare Tätigkeit der Daseinsvorsorge, die zwangsläufig mit dem Verbrauch von Ressourcen – und somit auch mit dem Ausstoß von THG – assoziiert ist. Die Entsorgungswirtschaft kann in diesen Systemgrenzen auch nach Ausschöpfen von THG-Reduktionspotenzialen grundsätzlich nicht klimaneutral werden, außer sie würde Kompensationsmaßnahmen außerhalb ihres Bereichs leisten. Aus der Perspektive der zweiten, neueren Rolle ist die Entsorgungswirtschaft Schlüsselakteur in der Circular Economy und unverzichtbarer Bestandteil einer klimaneutralen Wirtschaft. Wenngleich der CEAP als wesentlicher Baustein des EU Green Deal die neuartige und für den Klimaschutz essenzielle Rolle der Kreislaufwirtschaft zweifelsfrei anerkennt, besteht hinsichtlich der Bewertung ihrer Beiträge zur Klimaneutralität gegenwärtig ein bemerkenswerter Widerspruch insbesondere zur Klimaberichterstattung, welche durch methodische Gegebenheiten die klassische Rolle der Entsorgungswirtschaft in der internationalen Klimaberichterstattung zementieren.

Fragt man nach den sachlichen Möglichkeiten der Entsorgungswirtschaft zur Reduktion von Klimagasen, so bieten sich drei Handlungsfelder: zum ersten die Optimierung vorhandener Prozesse (technisch, logistisch, organisatorisch), zum zweiten die Etablierung und Integration neuer Anlagen und Technologien und zum dritten die Steuerung von Stoffströmen hin zu einem größeren/und oder hochwertigerem Anteil an einer stofflichen Nutzung. Inwieweit mit Maßnahmen aus diesen Handlungsfeldern das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann, hängt nicht nur von den faktisch erzielbaren Einsparungen an Energie und Materialien ab. Für jede Maßnahmen ist auch zu überprüfen, inwieweit damit erzielbare Einsparungen der Entsorgungswirtschaft zugerechnet werden, d.h., in welcher Rolle der Entsorgungswirtschaft in den jeweiligen Rahmenwerken der Politik zugeordnet wird. Eindeutig ist, dass in der Klimaberichterstattung nur die klassische Rolle der Entsorgungswirtschaft betrachtet wird. Die hier angerechneten Maßnahmen beschränken sich i.W. auf den Bereich der Effizienzerhöhung. Die Anrechnung anderer Maßnahmen wäre in den Systemgrenzen der klassischen Entsorgungswirtschaft nur durch Änderung der IPCC-Guidelines möglich; dies ist derzeit aber in keiner Weise absehbar. Offen ist dagegen, wie Handlungsoptionen der Entsorgungswirtschaft in neuen Politikinstrumenten eingeordnet werden, die gegenwärtig und zukünftig als Bestandteil des EU Green Deal entwickelt werden, z.B. im Rahmen der laufenden Entwicklung der EU-Taxonomie. Interessant könnte hier die Frage werden, wie in Materialkreisläufen der Circular Economy THG-Einsparungen durch Bereitstellung von Sekundärrohstoffen den unterschiedlichen Akteuren der Wertschöpfungskette zugerechnet werden sollen. Als weitere maßgebliche Rahmenbedingungen der Politik ist die CO2-Bepreisung zu nennen. Deren zukünftige Ausgestaltung könnte eine Steuerungswirkung sowohl für anlagenbezogene als auch für stoffstrombezogene Maßnahmen haben. Eine offene Frage ist hier, wie eine verursachergerechte Zurechnung der CO2-Bepreisung in der Entsorgungswirtschaft ausgestaltet werden soll, um eine gewünschte Lenkungswirkung zu erreichen.

Status: Verlagsversion
URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-216162
Zusätzliche Informationen:

Die Vorstudie wurde im Auftrag der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE), im Zeitraum September 2021 bis Januar 2022 durchgeführt.

Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften > 620 Ingenieurwissenschaften und Maschinenbau
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 13 Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
13 Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften > Institut IWAR - Wasser- und Abfalltechnik, Umwelt- und Raumplanung
13 Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften > Institut IWAR - Wasser- und Abfalltechnik, Umwelt- und Raumplanung > Fachgebiet Stoffstrommanagement und Ressourcenwirtschaft
Hinterlegungsdatum: 07 Jul 2022 13:44
Letzte Änderung: 08 Jul 2022 06:35
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