Hahn, Julian (2020)
Aktivierung eigener Entwicklungskosten und Bilanzpolitik. Eine theoretische und empirische Analyse von HGB-Konzernabschlüssen nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen.
Technische Universität Darmstadt
doi: 10.25534/tuprints-00011480
Dissertation, Erstveröffentlichung
Kurzbeschreibung (Abstract)
Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (eigener Entwicklungskosten) sowie den damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen der Bilanzpolitik und geht mittels einer eigenen empirischen Untersuchung der Fragestellung nach, weshalb sich nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen für eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten im HGB-Konzernabschluss entscheiden.
Ausgangspunkt für die theoretische und empirische Untersuchung war das im Jahr 2009 im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes neu eingeführte Wahlrecht zur Aktivierung eigener Entwicklungskosten in § 248 Absatz 2 Satz 1 HGB, womit der Gesetzgeber insbesondere das Ziel verfolgte, die Informationsfunktion von HGB-Abschlüssen zu verbessern. Aufgrund ihrer gestiegenen Bedeutung im Wirtschaftsleben sollten immaterielle Vermögensgegenstände stärker als bisher in den Fokus der Abschlussadressaten gerückt und gleichzeitig eine Annäherung an die IFRS erreicht werden. Die Arbeit ist vor allem durch die Frage motiviert, ob die Unternehmen mit der Ausübung des neu geschaffenen Aktivierungswahlrechts tatsächlich im Interesse der Informationsfunktion beabsichtigen, den Abschlussadressaten eine erfolgreiche F&E-Tätigkeit zu signalisieren, oder ob sie ihren Informationsvorsprung für eine opportunistische Bilanzpolitik nutzen.
Für HGB-Konzernabschlüsse von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen lagen bislang keine empirischen Erkenntnisse hierzu vor, obwohl dem Konzernabschluss als Informationsinstrument im Vergleich zum Jahresabschluss eine größere Bedeutung zukommt und daher die Entschlüsselung der Beweggründe für die Ausübung des Wahlrechts gerade im Konzernabschluss von besonderer Relevanz ist. Die zentrale Forschungsfrage der vorliegenden Untersuchung lautet daher: Aus welchen Beweggründen und mit welcher bilanzpolitischen Intention entscheiden sich nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen für eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten im HGB-Konzernabschluss? Damit stellt die Untersuchung auch einen Beitrag zu der im Schrifttum kontrovers diskutierten Frage dar, ob im Rahmen der Bilanzanalyse die aktivierten eigenen Entwicklungskosten aufgrund ihrer mangelnden Verlässlichkeit wieder mit dem Eigenkapital verrechnet werden sollten, was quasi zu einer Rückgängigmachung der Wahlrechtsausübung führen würde.
Um das Entscheidungsverhalten der Abschlussersteller hinsichtlich der Bilanzierung eigener Entwicklungskosten theoretisch zu fundieren, werden mit der Prinzipal-Agenten-Theorie und der Verhaltensökonomik zwei unterschiedliche Erklärungsansätze aufgezeigt. Danach setzt sich die Arbeit mit den für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen relevanten Rechnungslegungsvorschriften und mit den Funktionen der externen Rechnungslegung sowie mit bilanzpolitischen Fragestellungen auseinander. In diesem Zusammenhang wird auch der Zielkonflikt zwischen Relevanz und Verlässlichkeit von Rechnungslegungsinformationen in Bezug auf die Bilanzierung von F&E-Kosten erläutert.
Im Anschluss daran werden die bilanzpolitischen Spielräume, die mit dem neu geschaffenen Aktivierungswahlrecht für eigene Entwicklungskosten einhergehen, herausgearbeitet. Die Ausführungen verdeutlichen, dass sich diese nicht nur aus dem eigentlichen gesetzlichen Wahlrecht, sondern vor allem aus einer Reihe faktischer Wahlrechte und Ermessensspielräume ergeben. Dies betrifft sowohl den Ansatz als auch die Bewertung eigener Entwicklungskosten. Die Arbeit setzt sich ausführlich mit den zahlreichen im Schrifttum diskutierten Aktivierungskriterien auseinander, die erfüllt sein müssen, damit von dem Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht werden kann. Hierbei wird aufgezeigt, dass die Aktivierungskriterien zu unspezifisch sind, woraus sich enorme Objektivierungsprobleme ergeben. Im Einzelfall kann häufig nicht eindeutig beurteilt werden, ob die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, sodass sich den Unternehmen erhebliche Spielräume für Bilanzpolitik eröffnen. Fraglich war allerdings bislang, wie die bilanzpolitischen Spielräume in HGB-Konzernabschlüssen in der Praxis genutzt werden.
Vor der Durchführung der empirischen Untersuchungen erfolgen eine umfassende Darstellung und eine kritische Würdigung des nationalen und internationalen Stands der empirischen Forschung zur Bilanzierung eigener F&E-Kosten. Die Studien zu den Determinanten der Aktivierung von F&E-Kosten ergeben zwar gemischte Ergebnisse, insgesamt kann aber festgehalten werden, dass mit der Aktivierung häufig eine opportunistische Bilanzpolitik verfolgt wird, und zwar unabhängig davon, ob für die Unternehmen eine Aktivierungspflicht oder ein Aktivierungswahlrecht besteht. Aus der Mehrheit der vorgestellten Studien zur Wertrelevanz der Aktivierung von F&E-Kosten ergibt sich, dass den Abschlussadressaten kapitalmarktorientierter Unternehmen mit der Aktivierung entscheidungsnützliche Informationen übermittelt werden. Die Analyse der bisherigen empirischen Untersuchungen zeigt auch die bestehende Forschungslücke für HGB-Konzernabschlüsse nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen auf.
Um die zentrale Forschungsfrage zu beantworten, werden 182 HGB-Konzernabschlüsse, in denen zwischen den Jahren 2010 und 2013 eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten erfolgte, und 188 HGB-Konzernabschlüsse, in denen im selben Untersuchungszeitraum das Aktivierungswahlrecht nicht erstmalig ausgeübt wurde, empirisch untersucht. Die Ergebnisse der logistischen Regressionsanalysen belegen, dass eher diejenigen Unternehmen erstmals eigene Entwicklungskosten aktivieren, die über eine angespanntere Finanzlage verfügen, eine schwächere Ertragslage besitzen, eine schlechtere Entwicklung ihres Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr aufweisen, einen Unternehmensverkauf planen, weniger erfolgreich im F&E-Bereich tätig sind, ein geringeres Unternehmensalter besitzen, ein höheres Unternehmenswachstum aufweisen und/oder für die immaterielle Vermögensgegenstände von höherer Bedeutsamkeit sind.
Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich insgesamt ableiten, dass die nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen mit der erstmaligen Aktivierung eigener Entwicklungskosten vorwiegend eine opportunistische Bilanzpolitik im HGB-Konzernabschluss verfolgen. Die Schlussfolgerung wird durch eine ergänzende Analyse bekräftigt, wonach die erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten von den Unternehmen auch dazu genutzt wird, einen Ergebnisrückgang oder einen Verlustausweis abzuwenden. Die mit der Ausübung des Aktivierungswahlrechts verbundenen Ermessensspielräume werden dabei offenbar bewusst ausgeschöpft, um einen besonders hohen Betrag an eigenen Entwicklungskosten zu aktivieren und damit Ergebniszielgrößen zu erreichen. Mit Blick auf die Erkenntnisse aus der Arbeit kann den Abschlussadressaten von HGB-Konzernabschlüssen – insbesondere den Kreditinstituten – grundsätzlich nahegelegt werden, die Effekte der erstmaligen Aktivierung eigener Entwicklungskosten im Rahmen der Bilanzanalyse zu bereinigen.
Die Arbeit erweitert den bisherigen Stand der Forschung in Bezug auf die Aktivierung eigener Entwicklungskosten darüber hinaus durch die Beantwortung ergänzender Forschungsfragen. Beispielsweise wird erstmalig untersucht, wie sich die Häufigkeit der Ausübung des Aktivierungswahlrechts in den ersten Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelte. Die Befunde zeigen, dass die Unternehmen das Wahlrecht nur sehr zurückhaltend annehmen. Daneben wird analysiert, welches bilanzpolitische Potenzial das Wahlrecht für die Unternehmen bietet. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die im HGB-Konzernabschluss ausgewiesene Finanz- und Ertragslage durch die erstmalige Wahlrechtsausübung wesentlich beeinflusst werden kann. Schließlich wird erhoben, inwieweit die Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen, die gesamten F&E-Kosten im Konzernanhang anzugeben. Die Studienergebnisse belegen, dass diese Offenlegungspflicht von den Unternehmen relativ häufig verletzt wird.
Die normativen und empirischen Ergebnisse der Arbeit könnten sowohl für die Abschlussersteller als auch für Abschlussadressaten von HGB-Konzernabschüssen sowie für den Gesetzgeber von Interesse sein.
Typ des Eintrags: | Dissertation | ||||
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Erschienen: | 2020 | ||||
Autor(en): | Hahn, Julian | ||||
Art des Eintrags: | Erstveröffentlichung | ||||
Titel: | Aktivierung eigener Entwicklungskosten und Bilanzpolitik. Eine theoretische und empirische Analyse von HGB-Konzernabschlüssen nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen. | ||||
Sprache: | Deutsch | ||||
Referenten: | Quick, Prof. Dr. Reiner ; von Ahsen, Prof. Dr. Anette | ||||
Publikationsjahr: | 23 Februar 2020 | ||||
Ort: | Darmstadt | ||||
Datum der mündlichen Prüfung: | 11 Dezember 2019 | ||||
DOI: | 10.25534/tuprints-00011480 | ||||
URL / URN: | https://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/11480 | ||||
Kurzbeschreibung (Abstract): | Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (eigener Entwicklungskosten) sowie den damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen der Bilanzpolitik und geht mittels einer eigenen empirischen Untersuchung der Fragestellung nach, weshalb sich nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen für eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten im HGB-Konzernabschluss entscheiden. Ausgangspunkt für die theoretische und empirische Untersuchung war das im Jahr 2009 im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes neu eingeführte Wahlrecht zur Aktivierung eigener Entwicklungskosten in § 248 Absatz 2 Satz 1 HGB, womit der Gesetzgeber insbesondere das Ziel verfolgte, die Informationsfunktion von HGB-Abschlüssen zu verbessern. Aufgrund ihrer gestiegenen Bedeutung im Wirtschaftsleben sollten immaterielle Vermögensgegenstände stärker als bisher in den Fokus der Abschlussadressaten gerückt und gleichzeitig eine Annäherung an die IFRS erreicht werden. Die Arbeit ist vor allem durch die Frage motiviert, ob die Unternehmen mit der Ausübung des neu geschaffenen Aktivierungswahlrechts tatsächlich im Interesse der Informationsfunktion beabsichtigen, den Abschlussadressaten eine erfolgreiche F&E-Tätigkeit zu signalisieren, oder ob sie ihren Informationsvorsprung für eine opportunistische Bilanzpolitik nutzen. Für HGB-Konzernabschlüsse von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen lagen bislang keine empirischen Erkenntnisse hierzu vor, obwohl dem Konzernabschluss als Informationsinstrument im Vergleich zum Jahresabschluss eine größere Bedeutung zukommt und daher die Entschlüsselung der Beweggründe für die Ausübung des Wahlrechts gerade im Konzernabschluss von besonderer Relevanz ist. Die zentrale Forschungsfrage der vorliegenden Untersuchung lautet daher: Aus welchen Beweggründen und mit welcher bilanzpolitischen Intention entscheiden sich nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen für eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten im HGB-Konzernabschluss? Damit stellt die Untersuchung auch einen Beitrag zu der im Schrifttum kontrovers diskutierten Frage dar, ob im Rahmen der Bilanzanalyse die aktivierten eigenen Entwicklungskosten aufgrund ihrer mangelnden Verlässlichkeit wieder mit dem Eigenkapital verrechnet werden sollten, was quasi zu einer Rückgängigmachung der Wahlrechtsausübung führen würde. Um das Entscheidungsverhalten der Abschlussersteller hinsichtlich der Bilanzierung eigener Entwicklungskosten theoretisch zu fundieren, werden mit der Prinzipal-Agenten-Theorie und der Verhaltensökonomik zwei unterschiedliche Erklärungsansätze aufgezeigt. Danach setzt sich die Arbeit mit den für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen relevanten Rechnungslegungsvorschriften und mit den Funktionen der externen Rechnungslegung sowie mit bilanzpolitischen Fragestellungen auseinander. In diesem Zusammenhang wird auch der Zielkonflikt zwischen Relevanz und Verlässlichkeit von Rechnungslegungsinformationen in Bezug auf die Bilanzierung von F&E-Kosten erläutert. Im Anschluss daran werden die bilanzpolitischen Spielräume, die mit dem neu geschaffenen Aktivierungswahlrecht für eigene Entwicklungskosten einhergehen, herausgearbeitet. Die Ausführungen verdeutlichen, dass sich diese nicht nur aus dem eigentlichen gesetzlichen Wahlrecht, sondern vor allem aus einer Reihe faktischer Wahlrechte und Ermessensspielräume ergeben. Dies betrifft sowohl den Ansatz als auch die Bewertung eigener Entwicklungskosten. Die Arbeit setzt sich ausführlich mit den zahlreichen im Schrifttum diskutierten Aktivierungskriterien auseinander, die erfüllt sein müssen, damit von dem Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht werden kann. Hierbei wird aufgezeigt, dass die Aktivierungskriterien zu unspezifisch sind, woraus sich enorme Objektivierungsprobleme ergeben. Im Einzelfall kann häufig nicht eindeutig beurteilt werden, ob die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, sodass sich den Unternehmen erhebliche Spielräume für Bilanzpolitik eröffnen. Fraglich war allerdings bislang, wie die bilanzpolitischen Spielräume in HGB-Konzernabschlüssen in der Praxis genutzt werden. Vor der Durchführung der empirischen Untersuchungen erfolgen eine umfassende Darstellung und eine kritische Würdigung des nationalen und internationalen Stands der empirischen Forschung zur Bilanzierung eigener F&E-Kosten. Die Studien zu den Determinanten der Aktivierung von F&E-Kosten ergeben zwar gemischte Ergebnisse, insgesamt kann aber festgehalten werden, dass mit der Aktivierung häufig eine opportunistische Bilanzpolitik verfolgt wird, und zwar unabhängig davon, ob für die Unternehmen eine Aktivierungspflicht oder ein Aktivierungswahlrecht besteht. Aus der Mehrheit der vorgestellten Studien zur Wertrelevanz der Aktivierung von F&E-Kosten ergibt sich, dass den Abschlussadressaten kapitalmarktorientierter Unternehmen mit der Aktivierung entscheidungsnützliche Informationen übermittelt werden. Die Analyse der bisherigen empirischen Untersuchungen zeigt auch die bestehende Forschungslücke für HGB-Konzernabschlüsse nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen auf. Um die zentrale Forschungsfrage zu beantworten, werden 182 HGB-Konzernabschlüsse, in denen zwischen den Jahren 2010 und 2013 eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten erfolgte, und 188 HGB-Konzernabschlüsse, in denen im selben Untersuchungszeitraum das Aktivierungswahlrecht nicht erstmalig ausgeübt wurde, empirisch untersucht. Die Ergebnisse der logistischen Regressionsanalysen belegen, dass eher diejenigen Unternehmen erstmals eigene Entwicklungskosten aktivieren, die über eine angespanntere Finanzlage verfügen, eine schwächere Ertragslage besitzen, eine schlechtere Entwicklung ihres Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr aufweisen, einen Unternehmensverkauf planen, weniger erfolgreich im F&E-Bereich tätig sind, ein geringeres Unternehmensalter besitzen, ein höheres Unternehmenswachstum aufweisen und/oder für die immaterielle Vermögensgegenstände von höherer Bedeutsamkeit sind. Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich insgesamt ableiten, dass die nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen mit der erstmaligen Aktivierung eigener Entwicklungskosten vorwiegend eine opportunistische Bilanzpolitik im HGB-Konzernabschluss verfolgen. Die Schlussfolgerung wird durch eine ergänzende Analyse bekräftigt, wonach die erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten von den Unternehmen auch dazu genutzt wird, einen Ergebnisrückgang oder einen Verlustausweis abzuwenden. Die mit der Ausübung des Aktivierungswahlrechts verbundenen Ermessensspielräume werden dabei offenbar bewusst ausgeschöpft, um einen besonders hohen Betrag an eigenen Entwicklungskosten zu aktivieren und damit Ergebniszielgrößen zu erreichen. Mit Blick auf die Erkenntnisse aus der Arbeit kann den Abschlussadressaten von HGB-Konzernabschlüssen – insbesondere den Kreditinstituten – grundsätzlich nahegelegt werden, die Effekte der erstmaligen Aktivierung eigener Entwicklungskosten im Rahmen der Bilanzanalyse zu bereinigen. Die Arbeit erweitert den bisherigen Stand der Forschung in Bezug auf die Aktivierung eigener Entwicklungskosten darüber hinaus durch die Beantwortung ergänzender Forschungsfragen. Beispielsweise wird erstmalig untersucht, wie sich die Häufigkeit der Ausübung des Aktivierungswahlrechts in den ersten Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelte. Die Befunde zeigen, dass die Unternehmen das Wahlrecht nur sehr zurückhaltend annehmen. Daneben wird analysiert, welches bilanzpolitische Potenzial das Wahlrecht für die Unternehmen bietet. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die im HGB-Konzernabschluss ausgewiesene Finanz- und Ertragslage durch die erstmalige Wahlrechtsausübung wesentlich beeinflusst werden kann. Schließlich wird erhoben, inwieweit die Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen, die gesamten F&E-Kosten im Konzernanhang anzugeben. Die Studienergebnisse belegen, dass diese Offenlegungspflicht von den Unternehmen relativ häufig verletzt wird. Die normativen und empirischen Ergebnisse der Arbeit könnten sowohl für die Abschlussersteller als auch für Abschlussadressaten von HGB-Konzernabschüssen sowie für den Gesetzgeber von Interesse sein. |
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Alternatives oder übersetztes Abstract: |
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URN: | urn:nbn:de:tuda-tuprints-114801 | ||||
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): | 300 Sozialwissenschaften > 330 Wirtschaft | ||||
Fachbereich(e)/-gebiet(e): | 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Betriebswirtschaftliche Fachgebiete 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Betriebswirtschaftliche Fachgebiete > Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung |
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Hinterlegungsdatum: | 05 Apr 2020 19:55 | ||||
Letzte Änderung: | 05 Apr 2020 19:55 | ||||
PPN: | |||||
Referenten: | Quick, Prof. Dr. Reiner ; von Ahsen, Prof. Dr. Anette | ||||
Datum der mündlichen Prüfung / Verteidigung / mdl. Prüfung: | 11 Dezember 2019 | ||||
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