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Aktivierung eigener Entwicklungskosten und Bilanzpolitik. Eine theoretische und empirische Analyse von HGB-Konzernabschlüssen nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Hahn, Julian (2020)
Aktivierung eigener Entwicklungskosten und Bilanzpolitik. Eine theoretische und empirische Analyse von HGB-Konzernabschlüssen nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen.
Technische Universität Darmstadt
doi: 10.25534/tuprints-00011480
Dissertation, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (eigener Entwicklungskosten) sowie den damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen der Bilanzpolitik und geht mittels einer eigenen empirischen Untersuchung der Fragestellung nach, weshalb sich nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen für eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten im HGB-Konzernabschluss entscheiden.

Ausgangspunkt für die theoretische und empirische Untersuchung war das im Jahr 2009 im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes neu eingeführte Wahlrecht zur Aktivierung eigener Entwicklungskosten in § 248 Absatz 2 Satz 1 HGB, womit der Gesetzgeber insbesondere das Ziel verfolgte, die Informationsfunktion von HGB-Abschlüssen zu verbessern. Aufgrund ihrer gestiegenen Bedeutung im Wirtschaftsleben sollten immaterielle Vermögensgegenstände stärker als bisher in den Fokus der Abschlussadressaten gerückt und gleichzeitig eine Annäherung an die IFRS erreicht werden. Die Arbeit ist vor allem durch die Frage motiviert, ob die Unternehmen mit der Ausübung des neu geschaffenen Aktivierungswahlrechts tatsächlich im Interesse der Informationsfunktion beabsichtigen, den Abschlussadressaten eine erfolgreiche F&E-Tätigkeit zu signalisieren, oder ob sie ihren Informationsvorsprung für eine opportunistische Bilanzpolitik nutzen.

Für HGB-Konzernabschlüsse von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen lagen bislang keine empirischen Erkenntnisse hierzu vor, obwohl dem Konzernabschluss als Informationsinstrument im Vergleich zum Jahresabschluss eine größere Bedeutung zukommt und daher die Entschlüsselung der Beweggründe für die Ausübung des Wahlrechts gerade im Konzernabschluss von besonderer Relevanz ist. Die zentrale Forschungsfrage der vorliegenden Untersuchung lautet daher: Aus welchen Beweggründen und mit welcher bilanzpolitischen Intention entscheiden sich nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen für eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten im HGB-Konzernabschluss? Damit stellt die Untersuchung auch einen Beitrag zu der im Schrifttum kontrovers diskutierten Frage dar, ob im Rahmen der Bilanzanalyse die aktivierten eigenen Entwicklungskosten aufgrund ihrer mangelnden Verlässlichkeit wieder mit dem Eigenkapital verrechnet werden sollten, was quasi zu einer Rückgängigmachung der Wahlrechtsausübung führen würde.

Um das Entscheidungsverhalten der Abschlussersteller hinsichtlich der Bilanzierung eigener Entwicklungskosten theoretisch zu fundieren, werden mit der Prinzipal-Agenten-Theorie und der Verhaltensökonomik zwei unterschiedliche Erklärungsansätze aufgezeigt. Danach setzt sich die Arbeit mit den für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen relevanten Rechnungslegungsvorschriften und mit den Funktionen der externen Rechnungslegung sowie mit bilanzpolitischen Fragestellungen auseinander. In diesem Zusammenhang wird auch der Zielkonflikt zwischen Relevanz und Verlässlichkeit von Rechnungslegungsinformationen in Bezug auf die Bilanzierung von F&E-Kosten erläutert.

Im Anschluss daran werden die bilanzpolitischen Spielräume, die mit dem neu geschaffenen Aktivierungswahlrecht für eigene Entwicklungskosten einhergehen, herausgearbeitet. Die Ausführungen verdeutlichen, dass sich diese nicht nur aus dem eigentlichen gesetzlichen Wahlrecht, sondern vor allem aus einer Reihe faktischer Wahlrechte und Ermessensspielräume ergeben. Dies betrifft sowohl den Ansatz als auch die Bewertung eigener Entwicklungskosten. Die Arbeit setzt sich ausführlich mit den zahlreichen im Schrifttum diskutierten Aktivierungskriterien auseinander, die erfüllt sein müssen, damit von dem Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht werden kann. Hierbei wird aufgezeigt, dass die Aktivierungskriterien zu unspezifisch sind, woraus sich enorme Objektivierungsprobleme ergeben. Im Einzelfall kann häufig nicht eindeutig beurteilt werden, ob die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, sodass sich den Unternehmen erhebliche Spielräume für Bilanzpolitik eröffnen. Fraglich war allerdings bislang, wie die bilanzpolitischen Spielräume in HGB-Konzernabschlüssen in der Praxis genutzt werden.

Vor der Durchführung der empirischen Untersuchungen erfolgen eine umfassende Darstellung und eine kritische Würdigung des nationalen und internationalen Stands der empirischen Forschung zur Bilanzierung eigener F&E-Kosten. Die Studien zu den Determinanten der Aktivierung von F&E-Kosten ergeben zwar gemischte Ergebnisse, insgesamt kann aber festgehalten werden, dass mit der Aktivierung häufig eine opportunistische Bilanzpolitik verfolgt wird, und zwar unabhängig davon, ob für die Unternehmen eine Aktivierungspflicht oder ein Aktivierungswahlrecht besteht. Aus der Mehrheit der vorgestellten Studien zur Wertrelevanz der Aktivierung von F&E-Kosten ergibt sich, dass den Abschlussadressaten kapitalmarktorientierter Unternehmen mit der Aktivierung entscheidungsnützliche Informationen übermittelt werden. Die Analyse der bisherigen empirischen Untersuchungen zeigt auch die bestehende Forschungslücke für HGB-Konzernabschlüsse nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen auf.

Um die zentrale Forschungsfrage zu beantworten, werden 182 HGB-Konzernabschlüsse, in denen zwischen den Jahren 2010 und 2013 eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten erfolgte, und 188 HGB-Konzernabschlüsse, in denen im selben Untersuchungszeitraum das Aktivierungswahlrecht nicht erstmalig ausgeübt wurde, empirisch untersucht. Die Ergebnisse der logistischen Regressionsanalysen belegen, dass eher diejenigen Unternehmen erstmals eigene Entwicklungskosten aktivieren, die über eine angespanntere Finanzlage verfügen, eine schwächere Ertragslage besitzen, eine schlechtere Entwicklung ihres Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr aufweisen, einen Unternehmensverkauf planen, weniger erfolgreich im F&E-Bereich tätig sind, ein geringeres Unternehmensalter besitzen, ein höheres Unternehmenswachstum aufweisen und/oder für die immaterielle Vermögensgegenstände von höherer Bedeutsamkeit sind.

Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich insgesamt ableiten, dass die nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen mit der erstmaligen Aktivierung eigener Entwicklungskosten vorwiegend eine opportunistische Bilanzpolitik im HGB-Konzernabschluss verfolgen. Die Schlussfolgerung wird durch eine ergänzende Analyse bekräftigt, wonach die erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten von den Unternehmen auch dazu genutzt wird, einen Ergebnisrückgang oder einen Verlustausweis abzuwenden. Die mit der Ausübung des Aktivierungswahlrechts verbundenen Ermessensspielräume werden dabei offenbar bewusst ausgeschöpft, um einen besonders hohen Betrag an eigenen Entwicklungskosten zu aktivieren und damit Ergebniszielgrößen zu erreichen. Mit Blick auf die Erkenntnisse aus der Arbeit kann den Abschlussadressaten von HGB-Konzernabschlüssen – insbesondere den Kreditinstituten – grundsätzlich nahegelegt werden, die Effekte der erstmaligen Aktivierung eigener Entwicklungskosten im Rahmen der Bilanzanalyse zu bereinigen.

Die Arbeit erweitert den bisherigen Stand der Forschung in Bezug auf die Aktivierung eigener Entwicklungskosten darüber hinaus durch die Beantwortung ergänzender Forschungsfragen. Beispielsweise wird erstmalig untersucht, wie sich die Häufigkeit der Ausübung des Aktivierungswahlrechts in den ersten Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelte. Die Befunde zeigen, dass die Unternehmen das Wahlrecht nur sehr zurückhaltend annehmen. Daneben wird analysiert, welches bilanzpolitische Potenzial das Wahlrecht für die Unternehmen bietet. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die im HGB-Konzernabschluss ausgewiesene Finanz- und Ertragslage durch die erstmalige Wahlrechtsausübung wesentlich beeinflusst werden kann. Schließlich wird erhoben, inwieweit die Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen, die gesamten F&E-Kosten im Konzernanhang anzugeben. Die Studienergebnisse belegen, dass diese Offenlegungspflicht von den Unternehmen relativ häufig verletzt wird.

Die normativen und empirischen Ergebnisse der Arbeit könnten sowohl für die Abschlussersteller als auch für Abschlussadressaten von HGB-Konzernabschüssen sowie für den Gesetzgeber von Interesse sein.

Typ des Eintrags: Dissertation
Erschienen: 2020
Autor(en): Hahn, Julian
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Aktivierung eigener Entwicklungskosten und Bilanzpolitik. Eine theoretische und empirische Analyse von HGB-Konzernabschlüssen nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen.
Sprache: Deutsch
Referenten: Quick, Prof. Dr. Reiner ; von Ahsen, Prof. Dr. Anette
Publikationsjahr: 23 Februar 2020
Ort: Darmstadt
Datum der mündlichen Prüfung: 11 Dezember 2019
DOI: 10.25534/tuprints-00011480
URL / URN: https://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/11480
Kurzbeschreibung (Abstract):

Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (eigener Entwicklungskosten) sowie den damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen der Bilanzpolitik und geht mittels einer eigenen empirischen Untersuchung der Fragestellung nach, weshalb sich nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen für eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten im HGB-Konzernabschluss entscheiden.

Ausgangspunkt für die theoretische und empirische Untersuchung war das im Jahr 2009 im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes neu eingeführte Wahlrecht zur Aktivierung eigener Entwicklungskosten in § 248 Absatz 2 Satz 1 HGB, womit der Gesetzgeber insbesondere das Ziel verfolgte, die Informationsfunktion von HGB-Abschlüssen zu verbessern. Aufgrund ihrer gestiegenen Bedeutung im Wirtschaftsleben sollten immaterielle Vermögensgegenstände stärker als bisher in den Fokus der Abschlussadressaten gerückt und gleichzeitig eine Annäherung an die IFRS erreicht werden. Die Arbeit ist vor allem durch die Frage motiviert, ob die Unternehmen mit der Ausübung des neu geschaffenen Aktivierungswahlrechts tatsächlich im Interesse der Informationsfunktion beabsichtigen, den Abschlussadressaten eine erfolgreiche F&E-Tätigkeit zu signalisieren, oder ob sie ihren Informationsvorsprung für eine opportunistische Bilanzpolitik nutzen.

Für HGB-Konzernabschlüsse von nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen lagen bislang keine empirischen Erkenntnisse hierzu vor, obwohl dem Konzernabschluss als Informationsinstrument im Vergleich zum Jahresabschluss eine größere Bedeutung zukommt und daher die Entschlüsselung der Beweggründe für die Ausübung des Wahlrechts gerade im Konzernabschluss von besonderer Relevanz ist. Die zentrale Forschungsfrage der vorliegenden Untersuchung lautet daher: Aus welchen Beweggründen und mit welcher bilanzpolitischen Intention entscheiden sich nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen für eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten im HGB-Konzernabschluss? Damit stellt die Untersuchung auch einen Beitrag zu der im Schrifttum kontrovers diskutierten Frage dar, ob im Rahmen der Bilanzanalyse die aktivierten eigenen Entwicklungskosten aufgrund ihrer mangelnden Verlässlichkeit wieder mit dem Eigenkapital verrechnet werden sollten, was quasi zu einer Rückgängigmachung der Wahlrechtsausübung führen würde.

Um das Entscheidungsverhalten der Abschlussersteller hinsichtlich der Bilanzierung eigener Entwicklungskosten theoretisch zu fundieren, werden mit der Prinzipal-Agenten-Theorie und der Verhaltensökonomik zwei unterschiedliche Erklärungsansätze aufgezeigt. Danach setzt sich die Arbeit mit den für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen relevanten Rechnungslegungsvorschriften und mit den Funktionen der externen Rechnungslegung sowie mit bilanzpolitischen Fragestellungen auseinander. In diesem Zusammenhang wird auch der Zielkonflikt zwischen Relevanz und Verlässlichkeit von Rechnungslegungsinformationen in Bezug auf die Bilanzierung von F&E-Kosten erläutert.

Im Anschluss daran werden die bilanzpolitischen Spielräume, die mit dem neu geschaffenen Aktivierungswahlrecht für eigene Entwicklungskosten einhergehen, herausgearbeitet. Die Ausführungen verdeutlichen, dass sich diese nicht nur aus dem eigentlichen gesetzlichen Wahlrecht, sondern vor allem aus einer Reihe faktischer Wahlrechte und Ermessensspielräume ergeben. Dies betrifft sowohl den Ansatz als auch die Bewertung eigener Entwicklungskosten. Die Arbeit setzt sich ausführlich mit den zahlreichen im Schrifttum diskutierten Aktivierungskriterien auseinander, die erfüllt sein müssen, damit von dem Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht werden kann. Hierbei wird aufgezeigt, dass die Aktivierungskriterien zu unspezifisch sind, woraus sich enorme Objektivierungsprobleme ergeben. Im Einzelfall kann häufig nicht eindeutig beurteilt werden, ob die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, sodass sich den Unternehmen erhebliche Spielräume für Bilanzpolitik eröffnen. Fraglich war allerdings bislang, wie die bilanzpolitischen Spielräume in HGB-Konzernabschlüssen in der Praxis genutzt werden.

Vor der Durchführung der empirischen Untersuchungen erfolgen eine umfassende Darstellung und eine kritische Würdigung des nationalen und internationalen Stands der empirischen Forschung zur Bilanzierung eigener F&E-Kosten. Die Studien zu den Determinanten der Aktivierung von F&E-Kosten ergeben zwar gemischte Ergebnisse, insgesamt kann aber festgehalten werden, dass mit der Aktivierung häufig eine opportunistische Bilanzpolitik verfolgt wird, und zwar unabhängig davon, ob für die Unternehmen eine Aktivierungspflicht oder ein Aktivierungswahlrecht besteht. Aus der Mehrheit der vorgestellten Studien zur Wertrelevanz der Aktivierung von F&E-Kosten ergibt sich, dass den Abschlussadressaten kapitalmarktorientierter Unternehmen mit der Aktivierung entscheidungsnützliche Informationen übermittelt werden. Die Analyse der bisherigen empirischen Untersuchungen zeigt auch die bestehende Forschungslücke für HGB-Konzernabschlüsse nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen auf.

Um die zentrale Forschungsfrage zu beantworten, werden 182 HGB-Konzernabschlüsse, in denen zwischen den Jahren 2010 und 2013 eine erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten erfolgte, und 188 HGB-Konzernabschlüsse, in denen im selben Untersuchungszeitraum das Aktivierungswahlrecht nicht erstmalig ausgeübt wurde, empirisch untersucht. Die Ergebnisse der logistischen Regressionsanalysen belegen, dass eher diejenigen Unternehmen erstmals eigene Entwicklungskosten aktivieren, die über eine angespanntere Finanzlage verfügen, eine schwächere Ertragslage besitzen, eine schlechtere Entwicklung ihres Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr aufweisen, einen Unternehmensverkauf planen, weniger erfolgreich im F&E-Bereich tätig sind, ein geringeres Unternehmensalter besitzen, ein höheres Unternehmenswachstum aufweisen und/oder für die immaterielle Vermögensgegenstände von höherer Bedeutsamkeit sind.

Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich insgesamt ableiten, dass die nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen mit der erstmaligen Aktivierung eigener Entwicklungskosten vorwiegend eine opportunistische Bilanzpolitik im HGB-Konzernabschluss verfolgen. Die Schlussfolgerung wird durch eine ergänzende Analyse bekräftigt, wonach die erstmalige Aktivierung eigener Entwicklungskosten von den Unternehmen auch dazu genutzt wird, einen Ergebnisrückgang oder einen Verlustausweis abzuwenden. Die mit der Ausübung des Aktivierungswahlrechts verbundenen Ermessensspielräume werden dabei offenbar bewusst ausgeschöpft, um einen besonders hohen Betrag an eigenen Entwicklungskosten zu aktivieren und damit Ergebniszielgrößen zu erreichen. Mit Blick auf die Erkenntnisse aus der Arbeit kann den Abschlussadressaten von HGB-Konzernabschlüssen – insbesondere den Kreditinstituten – grundsätzlich nahegelegt werden, die Effekte der erstmaligen Aktivierung eigener Entwicklungskosten im Rahmen der Bilanzanalyse zu bereinigen.

Die Arbeit erweitert den bisherigen Stand der Forschung in Bezug auf die Aktivierung eigener Entwicklungskosten darüber hinaus durch die Beantwortung ergänzender Forschungsfragen. Beispielsweise wird erstmalig untersucht, wie sich die Häufigkeit der Ausübung des Aktivierungswahlrechts in den ersten Jahren nach der Gesetzesänderung entwickelte. Die Befunde zeigen, dass die Unternehmen das Wahlrecht nur sehr zurückhaltend annehmen. Daneben wird analysiert, welches bilanzpolitische Potenzial das Wahlrecht für die Unternehmen bietet. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die im HGB-Konzernabschluss ausgewiesene Finanz- und Ertragslage durch die erstmalige Wahlrechtsausübung wesentlich beeinflusst werden kann. Schließlich wird erhoben, inwieweit die Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen, die gesamten F&E-Kosten im Konzernanhang anzugeben. Die Studienergebnisse belegen, dass diese Offenlegungspflicht von den Unternehmen relativ häufig verletzt wird.

Die normativen und empirischen Ergebnisse der Arbeit könnten sowohl für die Abschlussersteller als auch für Abschlussadressaten von HGB-Konzernabschüssen sowie für den Gesetzgeber von Interesse sein.

Alternatives oder übersetztes Abstract:
Alternatives AbstractSprache

The dissertation addresses the capitalization of internally generated intangible assets (development costs) and the associated opportunities and limitations for earnings management. Using the author’s own empirical study, it addresses the question of why non-listed companies decide in favor of first-time capitalization of development costs in their German GAAP consolidated financial statements.

The point of departure for this theoretical and empirical study was the accounting option to capitalize development costs that was introduced in Sec. 248 (2) sentence 1 HGB [“Handelsgesetzbuch”: German Commercial Code] in 2009 within the framework of amendments introduced by BilMoG [“Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz”: German Accounting Law Modernization Act], whereby the legislators were primarily pursuing the objective of improving the information function of German GAAP financial statements. More focus was to be placed on intangible assets for the users of financial statements than in the past due to their growing significance in business. At the same time, it was also pursued to achieve a convergence between German GAAP accounting and IFRS accounting. This dissertation is primarily motivated by the issue of whether companies actually intend to use the capitalization option for information purposes in order to signal their financial statements’ users the success of R&D activities or whether they exploit their informational advantage to pursue a rather opportunistic earnings management.

To date there has been no empirical data generated on German GAAP (HGB) consolidated financial statements concerning this issue, despite the fact that consolidated financial statements are more significant as a communication instrument than the separate financial statements. Thus, an examination of the reasons for the use of the accounting option to capitalize development costs in consolidated financial statements is of particular relevance. The central research question of this dissertation is therefore: what are the reasons for and what are the accounting intentions behind the decision of non-listed companies to capitalize development costs for the first time in their German GAAP consolidated financial statements? Hence, the study also contributes to resolving a controversy that is discussed in the professional literature, namely, whether any development costs capitalized should be offset against equity when carrying out a balance sheet analysis due to their lack of reliability. This would lead in effect to a cancellation of the use of the capitalization option.

In order to establish a theoretical foundation for the decision patterns of the preparer of financial statements with regard to the accounting of development costs, two different explanatory approaches are presented: agency theory and behavioral economics. Subsequently, the dissertation deals with the relevant accounting regulations for non-listed companies and the function of external financial reporting as well as accounting policy issues. In this regard, the conflict between the relevance and reliability of accounting information in relation to the treatment of R&D expenditure is also explained.

Thereafter, the opportunities for earnings management created by the accounting option to capitalize development costs are examined and identified. The explanations illustrate that these opportunities are not just a result of the capitalization option provided by the legislation, but primarily a result of a whole range of de facto accounting options and accounting discretion. This relates to both the capitalization and also the valuation of development costs. This dissertation addresses in detail the numerous capitalization criteria discussed in the professional literature that need to be met before the capitalization option can be used. It is shown that the capitalization criteria are too unspecific, which leads to enormous issues with objectifying the matter. In individual cases it is frequently impossible to conclusively assess whether the capitalization criteria have been met or not. As a result, there are a lot of opportunities for earnings management. However, an open issue to date has been how those opportunities for earnings management have been used in practice by non-listed companies in their German GAAP consolidated financial statements.

Prior to conducting the empirical studies, a comprehensive presentation and critical assessment is made of the national and international status of empirical research into the accounting treatment of R&D expenditure. Although studies on the factors determining the capitalization of R&D costs deliver mixed results, overall it can be noted that an opportunistic earnings management is frequently pursued in the capitalization of R&D costs, regardless of whether capitalization is mandatory for the reporting entities or optional. The majority of the studies on the value relevance of R&D costs presented here show that the capitalization of R&D costs does provide the users of the financial reporting of public companies with information that is useful to their decision-making. The analysis of the empirical studies conducted to date also reveals the existing paucity of research into the German GAAP consolidated financial statements of non-listed-companies.

In order to answer the central research question of this dissertation, 182 German GAAP consolidated financial statements from the years 2010 to 2013, in which development costs were capitalized for the first time, are empirically studied along with 188 German GAAP consolidated financial statements over the same period where the accounting option was not used for the first time. The results of the logistic regression analysis show that those companies which capitalize development costs for the first time have a weaker financial position, show a poorer earnings situation, rather report declining earnings in comparison to the prior year, are more likely planning to sell the company, are less successful in the field of R&D, are younger, have a lower company growth and/or are companies for which intangible assets are of greater significance.

In conclusion, it is possible to infer from the findings of the study that non-listed companies that capitalize development costs for the first time are rather pursuing an opportunistic earnings management in their German GAAP consolidated financial statements. This conclusion is substantiated by a supplementary analysis which reveals that the first-time capitalization of development costs is also used by companies to avoid earnings degreases or having to report losses. The accounting discretion associated with the capitalization of development costs is obviously consciously exploited in order to capitalize a particularly high amount of development costs and therefore beat the earnings benchmarks. With a view to the findings of this dissertation, users of German GAAP consolidated financial statements – banks, in particular – are recommended to eliminate the effects of the first-time capitalization of development costs when carrying out a balance sheet analysis.

The dissertation extends the current state of research into the capitalization of development costs also by addressing supplementary research questions. For example, the dissertation marks the first study of how the frequency of use of the optional capitalization has developed over time since the change in the law. The findings show that companies have only very reservedly adopted the accounting option. In addition, the potential that optional capitalization has for the earnings management of reporting entities is also examined. The findings illustrate that the financial position and earnings reported in the German GAAP consolidated financial statements can be significantly influenced by the first-time capitalization of development costs. Finally, the study investigates to what extent reporting entities meet their duty to disclose all R&D expenditure in the notes to the consolidated financial statements. The results demonstrate that reporting entities frequently violate their mandatory disclosure obligations.

The normative and empirical findings of this dissertation could be of interest for reporting entities and users of German GAAP consolidated financial statements but also for legislators.

Englisch
URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-114801
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 300 Sozialwissenschaften > 330 Wirtschaft
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Betriebswirtschaftliche Fachgebiete
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Betriebswirtschaftliche Fachgebiete > Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung
Hinterlegungsdatum: 05 Apr 2020 19:55
Letzte Änderung: 05 Apr 2020 19:55
PPN:
Referenten: Quick, Prof. Dr. Reiner ; von Ahsen, Prof. Dr. Anette
Datum der mündlichen Prüfung / Verteidigung / mdl. Prüfung: 11 Dezember 2019
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