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Der Nutzen der externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern aus der Sicht von Aufsichtsräten

Nommensen, J. M. (2017)
Der Nutzen der externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern aus der Sicht von Aufsichtsräten.
Technische Universität Darmstadt
Dissertation, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

Die Regulierungsvorschriften für Abschlussprüfer wurden in den zurückliegenden Jahren auf nationaler und internationaler Ebene in mehreren Schritten verschärft. Davon sind auch externe Qualitätssicherungssysteme betroffen. Deren Funktion liegt in der Überprüfung der Angemessenheit der internen Qualitätssicherungssysteme von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie der Überprüfung der normengerechten Durchführung von Prüfungsdienstleistungen. Externe Qualitätssicherungssysteme können als Peer-Review-System, bei dem die Qualitätssicherungsprüfungen durch praktizierende Wirtschaftsprüfer (Peers) durchgeführt werden, ausgestaltet sein. Eine andere Möglichkeit ist die Ausgestaltung als Monitoring-System, bei dem die Qualitätssicherungsprüfungen (Inspektionen) durch Angestellte einer berufsstandunabhängigen Institution (Inspektoren) durchgeführt werden. In Deutschland werden bei Abschlussprüfern, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen auch kapitalmarktorientierte Unternehmen gehören, vornehmen, Inspektionen durchgeführt. Bezüglich der gesetzlichen Abschlussprüfungen bei anderen Unternehmen führen praktizierende Wirtschaftsprüfer die Qualitätssicherungsprüfungen durch. Es stellt sich die Frage, warum eine Unterscheidung in zwei Gruppen von Abschlussprüfern erforderlich ist, von denen die eine anders geprüft wird als die andere. Zudem stellt sich die Frage, ob Inspektoren, wie von den Normengebern angenommen, tatsächlich besser geeignet sind, die Qualitätssicherungsprüfungen vorzunehmen. Die Argumentationen zur Rechtfertigung von Regulierungsmaßnahmen sollten an den Interessen der Adressaten der Abschlussprüfungsleistungen ausgerichtet sein. Die Aufsichtsräte sind eine der wichtigsten Adressatengruppen von Abschlussprüfungsleistungen. Daher widmet sich diese Arbeit der Frage, wie Aufsichtsräte externe Qualitätssicherungssysteme beurteilen. Das im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Quasi-Experiment bestätigt die Annahme, dass Qualitätssicherungsprüfungen, die von Inspektoren durchgeführt werden, aus der Sicht von Aufsichtsräten einen höheren Nutzen entfalten als Qualitätssicherungsprüfungen, die von praktizierenden Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden. Insgesamt liefern die Ergebnisse der Studie eher Argumente für ein einheitliches Qualitätssicherungssystem unter Einsatz von Inspektoren. Sofern der Einsatz von Peers jedoch aus Kostenerwägungen oder anderen Gründen in Frage kommt, erscheint die Kapitalmarktorientierung des geprüften Unternehmens als ein Differenzierungsmerkmal als sachgerecht. Die in dieser Arbeit durchgeführte Studie berücksichtigt allerdings nur eingeschränkt die möglichen weiteren Entscheidungsgründe für die Ausgestaltung der Regulierung und deren Abstufung. Dies betrifft insbesondere die Wiederherstellung und Sicherung des Vertrauens in die Abschlussprüfung als wesentlichen Auslöser für die Reformen der letzten Jahre. Zudem ergeben sich durch die spezifische Gestaltung des im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Quasi-Experimentes weitere Einschränkungen bei der Verallgemeinerung. Insofern sind die Ergebnisse aus dieser Arbeit nur ein Baustein für die Rechtfertigung der externen Qualitätssicherung beziehungsweise deren Ausgestaltung, die durch weitere Untersuchungen hinterfragt und ergänzt werden könnten.

Typ des Eintrags: Dissertation
Erschienen: 2017
Autor(en): Nommensen, J. M.
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Der Nutzen der externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern aus der Sicht von Aufsichtsräten
Sprache: Deutsch
Referenten: Quick, Prof. Dr. R. ; Marten, Prof. Dr. K.-U.
Publikationsjahr: 2017
Ort: Darmstadt
Datum der mündlichen Prüfung: 25 September 2017
URL / URN: http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/6951
Kurzbeschreibung (Abstract):

Die Regulierungsvorschriften für Abschlussprüfer wurden in den zurückliegenden Jahren auf nationaler und internationaler Ebene in mehreren Schritten verschärft. Davon sind auch externe Qualitätssicherungssysteme betroffen. Deren Funktion liegt in der Überprüfung der Angemessenheit der internen Qualitätssicherungssysteme von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie der Überprüfung der normengerechten Durchführung von Prüfungsdienstleistungen. Externe Qualitätssicherungssysteme können als Peer-Review-System, bei dem die Qualitätssicherungsprüfungen durch praktizierende Wirtschaftsprüfer (Peers) durchgeführt werden, ausgestaltet sein. Eine andere Möglichkeit ist die Ausgestaltung als Monitoring-System, bei dem die Qualitätssicherungsprüfungen (Inspektionen) durch Angestellte einer berufsstandunabhängigen Institution (Inspektoren) durchgeführt werden. In Deutschland werden bei Abschlussprüfern, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen auch kapitalmarktorientierte Unternehmen gehören, vornehmen, Inspektionen durchgeführt. Bezüglich der gesetzlichen Abschlussprüfungen bei anderen Unternehmen führen praktizierende Wirtschaftsprüfer die Qualitätssicherungsprüfungen durch. Es stellt sich die Frage, warum eine Unterscheidung in zwei Gruppen von Abschlussprüfern erforderlich ist, von denen die eine anders geprüft wird als die andere. Zudem stellt sich die Frage, ob Inspektoren, wie von den Normengebern angenommen, tatsächlich besser geeignet sind, die Qualitätssicherungsprüfungen vorzunehmen. Die Argumentationen zur Rechtfertigung von Regulierungsmaßnahmen sollten an den Interessen der Adressaten der Abschlussprüfungsleistungen ausgerichtet sein. Die Aufsichtsräte sind eine der wichtigsten Adressatengruppen von Abschlussprüfungsleistungen. Daher widmet sich diese Arbeit der Frage, wie Aufsichtsräte externe Qualitätssicherungssysteme beurteilen. Das im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Quasi-Experiment bestätigt die Annahme, dass Qualitätssicherungsprüfungen, die von Inspektoren durchgeführt werden, aus der Sicht von Aufsichtsräten einen höheren Nutzen entfalten als Qualitätssicherungsprüfungen, die von praktizierenden Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden. Insgesamt liefern die Ergebnisse der Studie eher Argumente für ein einheitliches Qualitätssicherungssystem unter Einsatz von Inspektoren. Sofern der Einsatz von Peers jedoch aus Kostenerwägungen oder anderen Gründen in Frage kommt, erscheint die Kapitalmarktorientierung des geprüften Unternehmens als ein Differenzierungsmerkmal als sachgerecht. Die in dieser Arbeit durchgeführte Studie berücksichtigt allerdings nur eingeschränkt die möglichen weiteren Entscheidungsgründe für die Ausgestaltung der Regulierung und deren Abstufung. Dies betrifft insbesondere die Wiederherstellung und Sicherung des Vertrauens in die Abschlussprüfung als wesentlichen Auslöser für die Reformen der letzten Jahre. Zudem ergeben sich durch die spezifische Gestaltung des im Rahmen dieser Arbeit durchgeführten Quasi-Experimentes weitere Einschränkungen bei der Verallgemeinerung. Insofern sind die Ergebnisse aus dieser Arbeit nur ein Baustein für die Rechtfertigung der externen Qualitätssicherung beziehungsweise deren Ausgestaltung, die durch weitere Untersuchungen hinterfragt und ergänzt werden könnten.

Alternatives oder übersetztes Abstract:
Alternatives AbstractSprache

The regulatory requirements for external auditors have been tightened across multiple stages at national and international levels in recent years. This has also affected external quality assurance systems. The role of the latter is to monitor the adequacy of the internal quality assurance systems of auditing firms and to monitor compliance in the rendering of auditing services. External quality assurance systems may be realised as peer review systems for which practising auditors (peers) carry out quality assurance checks. One other possibility is to set them up as a monitoring system, for which employees of an institution not related to the profession (inspectors) carry out quality assurance checks (inspections). In Germany, external auditors who audit companies of public interest, which also include capital market-oriented companies, are subject to inspections. When it comes to statutory audits at other companies, quality assurance checks are carried out by practising statutory auditors. This raises the question of why it is necessary to distinguish between two groups of auditors, with each being examined differently. Another question that is raised is that of whether inspectors are actually better suited for carrying out quality assurance checks, as assumed by legislators. The arguments used to justify regulatory actions should be oriented towards the interests of the recipients of auditing services. Supervisory boards are one of the most important groups of recipients of auditing services. For this reason, the present thesis will focus on the question of how supervisory boards assess external quality assurance systems. The quasi-experiment performed as part of this thesis confirms the assumption that, from the point of view of supervisory boards, quality assurance checks carried out by inspectors display greater benefits than quality assurance checks carried out by practising auditors. The overall results of the study produce arguments in favour of a uniform quality assurance system with the usage of inspectors. Should, however, the use of peers come into question due to cost considerations or for other reasons, the capital market orientation of the audited company seems appropriate as a distinguishing feature. However, the study carried out for this thesis only considers to a limited extent the potential, additional decision-making rationale for designing a regulatory framework and its gradation. This particularly concerns the restoration and assurance of confidence in auditing as a significant trigger for the reforms of recent years. In addition, the specific design of the quasi-experiment performed as part of this thesis produces further limitations on generalisations. As a result, the conclusions reached by this thesis are just one component for justifying external quality assurance and the way it is set up, with the results being able to be interrogated and built on in subsequent studies.

Englisch
URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-69510
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 300 Sozialwissenschaften > 330 Wirtschaft
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Betriebswirtschaftliche Fachgebiete > Fachgebiet Rechnungswesen, Controlling und Wirtschaftsprüfung
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Betriebswirtschaftliche Fachgebiete
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Hinterlegungsdatum: 10 Dez 2017 20:55
Letzte Änderung: 25 Jan 2018 15:14
PPN:
Referenten: Quick, Prof. Dr. R. ; Marten, Prof. Dr. K.-U.
Datum der mündlichen Prüfung / Verteidigung / mdl. Prüfung: 25 September 2017
Export:
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