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Chancen und Risiken bei der Umsetzung des Vermischungsverbotes aus EU VO 2320 und 1138 bei einem PTS

Barten, Ann-Christin (2008)
Chancen und Risiken bei der Umsetzung des Vermischungsverbotes aus EU VO 2320 und 1138 bei einem PTS.
Technische Universität Darmstadt
Studienarbeit, Bibliographie

Kurzbeschreibung (Abstract)

Ausgelöst durch die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington wurden in den vergangenen Jahren neue und weit reichende gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Sicherheit mit zum Teil erheblichen Auswirkungen für die betroffenen Flughafenbetreiber festgelegt. Es handelt sich um die EU VO 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Sie enthält genau definierte Anforderungen infrastruktureller, baulicher und technischer Art an die Flughafenplanung, um die bestmögliche Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen zu ermöglich. Ihre bedeutendste Neuerung ist das so genannte „Vermischungsverbot“, welches das Aufeinandertreffen bereits sicherheitskontrollierter abfliegender Passagiere und noch nicht nach dem Standard der EU kontrollierter ankommender Fluggäste verbietet. Sollte es doch zu einer Vermischung kommen, sind die betreffenden Passagiere erneut einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen. Diese Verordnung wurde am 15.01.2005 durch das Luftsicherheitsgesetz in Deutschland in nationales Recht umgesetzt und deren Inhalte seitdem am Frankfurter Flughafen vollzogen. Da jedoch auch schon ein Teil der am Frankfurter Flughafen ankommenden Fluggäste nach dem Standard der EU sicherheitskontrolliert ist, müssten sie vor einem Weiterflug nicht erneut überprüft werden. Durch die Trennung der Passagiere in so genannte Ankommer und Abflieger und ein Sicherheitskonzept, bei dem die Umsteiger erst vor ihrem Abflugflugsteig eine Kontrolle durchlaufen, kommt es jedoch zur Vermischung der bereits ausreichend kontrollierten Ankommer mit jenen, die noch nicht nach dem Standard der EU überprüft wurden. Hierdurch werden für sie somit rein strukturell bedingte Kontrollen erforderlich. In Frankfurt findet dieses Aufeinandertreffen der unterschiedlich kontrollierten Passagiere unter anderem in dem Passagiertransportsystem „Skyline“, das die beiden Terminals am Flughafen (Terminal 1 und Terminal 2) miteinander verbindet, statt. Im Rahmen dieser Studienarbeit wurde überprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, diese zusätzlichen Kontrollen der an sich ausreichend kontrollierten Passagiere – die die „Skyline“ nutzen – zu vermeiden. Nach einer genauen Betrachtung der rechtlichen Grundlagen, einer Differenzierung der unterschiedlichen Passagiertypen sowie der betroffenen Kontrollstellen an einem Flughafen werden in dieser Arbeit die strukturellen Verhältnisse des Frankfurter Flughafens erläutert und Maßnahmen zur Trennung unterschiedlicher Passagiergruppen aufgezeigt sowie deren Umsetzung im Bezug auf die EU VO 2320 am Flughafen Frankfurt veranschaulicht. Bezüglich der strukturell bedingten Kontrollen von bereits ausreichend sicherheitsüberprüften Passagieren aus EU Staaten werden unterschiedliche Systeme zur Vermeidung einer Vermischung mit nicht ausreichend kontrollierten Personen aufgezeigt und die am realisierbarsten erscheinende näher betrachtet. Hierbei sollen die bereits nach dem Standard der EU überprüften Passagiere einen freien Zugang zu dem Transportsystem erhalten, während von ihnen getrennt geführte und noch nicht ausreichend überprüfte Fluggäste vor dem Betreten des PTS einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Hierfür sind in einzelnen Bereichen des Flughafens neue Kontrollstellen zu errichten. Die getrennte Führung der „sauberen“ Passagiere wird überwiegend durch einen Ausstieg vom Flugzeug direkt in den sicherheitskontrollierten Abflugbereich eines Flugsteiges gewährleistet. Auch die Führung der Passagiere nach dem Transfer mit dem Passagiertransportsystem wurde näher betrachtet, da auch hier darauf zu achten ist, dass sie nicht mit unkontrollierten Personen zusammentreffen und keine weitere Sicherheitskontrolle vor Betreten ihres Abfluggates mehr durchlaufen müssen. Hierbei wird überwiegend ein Vorbeiführen der bereits ausreichend kontrollierten Passagiere an den Kontrollstellen vorgesehen. Es konnte im Rahmen dieser Arbeit ein abschließendes Konzept zur Vermeidung von strukturell bedingten Sicherheitskontrollen im Bezug auf das PTS entwickelt werden. Jedoch bleibt zu berücksichtigen, dass den hierdurch entstehenden Einsparungen Kosten für zusätzliche Kontrollstellen und notwendige Umbaumaßnahmen gegenüber zu stellen sind. Hierdurch und bedingt durch die noch unklare rechtliche Situation der kommenden Jahre, welche sich darauf bezieht, ob die Sicherheitskontrollsysteme bestimmter weiterer Staaten als dem der EU gleichgestellt werden, konnte jedoch keine Empfehlung dieses Konzeptes ausgestellt werden. Ann-Christin Barten August 2008

Typ des Eintrags: Studienarbeit
Erschienen: 2008
Autor(en): Barten, Ann-Christin
Art des Eintrags: Bibliographie
Titel: Chancen und Risiken bei der Umsetzung des Vermischungsverbotes aus EU VO 2320 und 1138 bei einem PTS
Sprache: Deutsch
Referenten: Boltze, Prof. Dr. Manfred ; Plaum, Marcel ; Roth, M. Sc. Nadine
Publikationsjahr: 2008
URL / URN: https://www.verkehr.tu-darmstadt.de/media/verkehr/fgvv/stud/...
Kurzbeschreibung (Abstract):

Ausgelöst durch die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington wurden in den vergangenen Jahren neue und weit reichende gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Sicherheit mit zum Teil erheblichen Auswirkungen für die betroffenen Flughafenbetreiber festgelegt. Es handelt sich um die EU VO 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Sie enthält genau definierte Anforderungen infrastruktureller, baulicher und technischer Art an die Flughafenplanung, um die bestmögliche Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen zu ermöglich. Ihre bedeutendste Neuerung ist das so genannte „Vermischungsverbot“, welches das Aufeinandertreffen bereits sicherheitskontrollierter abfliegender Passagiere und noch nicht nach dem Standard der EU kontrollierter ankommender Fluggäste verbietet. Sollte es doch zu einer Vermischung kommen, sind die betreffenden Passagiere erneut einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen. Diese Verordnung wurde am 15.01.2005 durch das Luftsicherheitsgesetz in Deutschland in nationales Recht umgesetzt und deren Inhalte seitdem am Frankfurter Flughafen vollzogen. Da jedoch auch schon ein Teil der am Frankfurter Flughafen ankommenden Fluggäste nach dem Standard der EU sicherheitskontrolliert ist, müssten sie vor einem Weiterflug nicht erneut überprüft werden. Durch die Trennung der Passagiere in so genannte Ankommer und Abflieger und ein Sicherheitskonzept, bei dem die Umsteiger erst vor ihrem Abflugflugsteig eine Kontrolle durchlaufen, kommt es jedoch zur Vermischung der bereits ausreichend kontrollierten Ankommer mit jenen, die noch nicht nach dem Standard der EU überprüft wurden. Hierdurch werden für sie somit rein strukturell bedingte Kontrollen erforderlich. In Frankfurt findet dieses Aufeinandertreffen der unterschiedlich kontrollierten Passagiere unter anderem in dem Passagiertransportsystem „Skyline“, das die beiden Terminals am Flughafen (Terminal 1 und Terminal 2) miteinander verbindet, statt. Im Rahmen dieser Studienarbeit wurde überprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, diese zusätzlichen Kontrollen der an sich ausreichend kontrollierten Passagiere – die die „Skyline“ nutzen – zu vermeiden. Nach einer genauen Betrachtung der rechtlichen Grundlagen, einer Differenzierung der unterschiedlichen Passagiertypen sowie der betroffenen Kontrollstellen an einem Flughafen werden in dieser Arbeit die strukturellen Verhältnisse des Frankfurter Flughafens erläutert und Maßnahmen zur Trennung unterschiedlicher Passagiergruppen aufgezeigt sowie deren Umsetzung im Bezug auf die EU VO 2320 am Flughafen Frankfurt veranschaulicht. Bezüglich der strukturell bedingten Kontrollen von bereits ausreichend sicherheitsüberprüften Passagieren aus EU Staaten werden unterschiedliche Systeme zur Vermeidung einer Vermischung mit nicht ausreichend kontrollierten Personen aufgezeigt und die am realisierbarsten erscheinende näher betrachtet. Hierbei sollen die bereits nach dem Standard der EU überprüften Passagiere einen freien Zugang zu dem Transportsystem erhalten, während von ihnen getrennt geführte und noch nicht ausreichend überprüfte Fluggäste vor dem Betreten des PTS einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Hierfür sind in einzelnen Bereichen des Flughafens neue Kontrollstellen zu errichten. Die getrennte Führung der „sauberen“ Passagiere wird überwiegend durch einen Ausstieg vom Flugzeug direkt in den sicherheitskontrollierten Abflugbereich eines Flugsteiges gewährleistet. Auch die Führung der Passagiere nach dem Transfer mit dem Passagiertransportsystem wurde näher betrachtet, da auch hier darauf zu achten ist, dass sie nicht mit unkontrollierten Personen zusammentreffen und keine weitere Sicherheitskontrolle vor Betreten ihres Abfluggates mehr durchlaufen müssen. Hierbei wird überwiegend ein Vorbeiführen der bereits ausreichend kontrollierten Passagiere an den Kontrollstellen vorgesehen. Es konnte im Rahmen dieser Arbeit ein abschließendes Konzept zur Vermeidung von strukturell bedingten Sicherheitskontrollen im Bezug auf das PTS entwickelt werden. Jedoch bleibt zu berücksichtigen, dass den hierdurch entstehenden Einsparungen Kosten für zusätzliche Kontrollstellen und notwendige Umbaumaßnahmen gegenüber zu stellen sind. Hierdurch und bedingt durch die noch unklare rechtliche Situation der kommenden Jahre, welche sich darauf bezieht, ob die Sicherheitskontrollsysteme bestimmter weiterer Staaten als dem der EU gleichgestellt werden, konnte jedoch keine Empfehlung dieses Konzeptes ausgestellt werden. Ann-Christin Barten August 2008

Fachbereich(e)/-gebiet(e): 13 Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
13 Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften > Verbund Institute für Verkehr
13 Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften > Verbund Institute für Verkehr > Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik
Hinterlegungsdatum: 23 Jan 2018 13:31
Letzte Änderung: 18 Sep 2018 16:04
PPN:
Referenten: Boltze, Prof. Dr. Manfred ; Plaum, Marcel ; Roth, M. Sc. Nadine
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