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Der Aufsichtsrat in der Unternehmenskrise

Oelkers, Janine ; Kalss, Susanne (2011)
Der Aufsichtsrat in der Unternehmenskrise.
In: Aufsichtsrat aktuell, 2006 (6)
Artikel, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Diese programmatische Vorgabe des § 95 Abs. 1 AktG bildet die Grundlage der aktienrechtlichen Aufsichtsratstätigkeit und steckt zugleich deren Grenzen ab: Die Gesellschaft zu leiten, ist nicht Aufgabe des Aufsichtsrats, ihm wird allein ein Kontrollauftrag erteilt. Zu konkretisieren ist dieser zunächst anhand der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 95 ff. AktG, daneben beeinflussen aber auch die Unternehmensgröße, die Branchenzugehörigkeit, die Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums sowie schließlich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens die zu leistende Intensität der Überwachung. In der Krise wie auch bereits bei einer sich abzeichnenden Ergebnisverschlechterung hat der Aufsichtsrat seine Einflussnahme auf das Unternehmen zu verstärken.

Typ des Eintrags: Artikel
Erschienen: 2011
Autor(en): Oelkers, Janine ; Kalss, Susanne
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Der Aufsichtsrat in der Unternehmenskrise
Sprache: Deutsch
Publikationsjahr: 15 August 2011
Titel der Zeitschrift, Zeitung oder Schriftenreihe: Aufsichtsrat aktuell
Jahrgang/Volume einer Zeitschrift: 2006
(Heft-)Nummer: 6
URL / URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-27177
Kurzbeschreibung (Abstract):

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Diese programmatische Vorgabe des § 95 Abs. 1 AktG bildet die Grundlage der aktienrechtlichen Aufsichtsratstätigkeit und steckt zugleich deren Grenzen ab: Die Gesellschaft zu leiten, ist nicht Aufgabe des Aufsichtsrats, ihm wird allein ein Kontrollauftrag erteilt. Zu konkretisieren ist dieser zunächst anhand der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 95 ff. AktG, daneben beeinflussen aber auch die Unternehmensgröße, die Branchenzugehörigkeit, die Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums sowie schließlich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens die zu leistende Intensität der Überwachung. In der Krise wie auch bereits bei einer sich abzeichnenden Ergebnisverschlechterung hat der Aufsichtsrat seine Einflussnahme auf das Unternehmen zu verstärken.

Zusätzliche Informationen:

PDF mit freundlicher Einwilligung des Verlages

Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht
Hinterlegungsdatum: 15 Aug 2011 15:09
Letzte Änderung: 29 Sep 2023 07:19
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