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Funktionsverlagerungen nach der Unternehmenssteuerreform 2008 - Unter besonderer Berücksichtigung von Forschung und Entwicklung

Merkel, Gregor
Hrsg.: Anzinger, Heribert M. (2009)
Funktionsverlagerungen nach der Unternehmenssteuerreform 2008 - Unter besonderer Berücksichtigung von Forschung und Entwicklung.
Buch, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

In internationalen Konzernen werden beinahe täglich Standortentscheidungen getroffen. Unterschiedliche Lohn- und Energiekosten, erleichterter Marktzutritt, rechtliche Rahmenbedingungen (Umweltauflagen, Soziale Standards) und auch Gefälle in den Steuer- und Abgabenlasten, können der Grund dafür sein, dass Produktionsfaktoren - oder allgemeiner Funktionen - von einem Staat in einen anderen verlagert werden. Die vielfach durch völkerrechtliche Verträge gebundenen und in supranationale Organisationen eingebundenen Nationalstaaten müssen unter Anerkennung der Wohlfahrtsgewinne, die eine globalisierte Marktwirtschaft mit sich bringt, Standortverlagerungen akzeptieren und sich dem internationalen Systemwettbewerb stellen. Doch wie soll ein Staat damit umgehen, wenn er eine international wettbewerbsfähige Infrastruktur für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stellt, inländische Unternehmen von dieser Infrastruktur profitierend im Inland erfolgreich forschen und entwickeln, die Ergebnisse ihrer Forschung dann aber im Ausland verwerten, weil sie ihre Erträge nicht einer international weniger wettbewerbsfähigen Steuerbelastung unterziehen wollen? Der deutsche Gesetzgeber hat sich mit der Unternehmenssteuerreform 2008 dazu entschieden, in Deutschland gereifte Früchte bei konzerninternen Verlagerungen ins Ausland in weiterem Umfang als bisher „schon vor der Ernte“ zu besteuern. Von den Problemen, die eine solche Vorfeldbesteuerung mit sich bringt, handelt die von Herrn Gregor Merkel im Rahmen einer Studienarbeit angefertigte Analyse. Gesetzlicher Anknüpfungspunkt war dabei § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG i.d.F. UntStRefG 2008, mit dem der Gesetzgeber den Geschäftsvorfall „Funktionsverlagerung“ erstmals zu einer gesetzlich vorgesehen Kategorie erhob und die Verrechnungspreisgrundsätze umfassend modifizierte. Die im Rahmen der Arbeit zu behandelnden Fragestellungen finden sich an der Schnittstelle zwischen der juristischen Disziplin des Steuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Disziplin der Investitionsrechnung. Mit einem interdisziplinären Methodenkanon geht der Verfasser der Frage nach, ob die Neuregelungen zur steuerlichen Erfassung von Funktionsverlagerungen angemessen sind, um grenzüberschreitende Verlagerungen bzw. Übertragungen von Wirtschaftsgütern und den damit verbundenen stillen Reserven zu erfassen, oder ob sie über dieses Ziel hinausgehen und ein nationalstaatlich-fiskalisches Interesse überwiegt.

Typ des Eintrags: Buch
Erschienen: 2009
Herausgeber: Anzinger, Heribert M.
Autor(en): Merkel, Gregor
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Funktionsverlagerungen nach der Unternehmenssteuerreform 2008 - Unter besonderer Berücksichtigung von Forschung und Entwicklung
Sprache: Deutsch
Publikationsjahr: 5 Februar 2009
Ort: Darmstadt
Verlag: Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt
(Heft-)Nummer: 2
Reihe: Analysen und Berichte zum Wirtschafts- und Steuerrecht
URL / URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-12200
Kurzbeschreibung (Abstract):

In internationalen Konzernen werden beinahe täglich Standortentscheidungen getroffen. Unterschiedliche Lohn- und Energiekosten, erleichterter Marktzutritt, rechtliche Rahmenbedingungen (Umweltauflagen, Soziale Standards) und auch Gefälle in den Steuer- und Abgabenlasten, können der Grund dafür sein, dass Produktionsfaktoren - oder allgemeiner Funktionen - von einem Staat in einen anderen verlagert werden. Die vielfach durch völkerrechtliche Verträge gebundenen und in supranationale Organisationen eingebundenen Nationalstaaten müssen unter Anerkennung der Wohlfahrtsgewinne, die eine globalisierte Marktwirtschaft mit sich bringt, Standortverlagerungen akzeptieren und sich dem internationalen Systemwettbewerb stellen. Doch wie soll ein Staat damit umgehen, wenn er eine international wettbewerbsfähige Infrastruktur für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stellt, inländische Unternehmen von dieser Infrastruktur profitierend im Inland erfolgreich forschen und entwickeln, die Ergebnisse ihrer Forschung dann aber im Ausland verwerten, weil sie ihre Erträge nicht einer international weniger wettbewerbsfähigen Steuerbelastung unterziehen wollen? Der deutsche Gesetzgeber hat sich mit der Unternehmenssteuerreform 2008 dazu entschieden, in Deutschland gereifte Früchte bei konzerninternen Verlagerungen ins Ausland in weiterem Umfang als bisher „schon vor der Ernte“ zu besteuern. Von den Problemen, die eine solche Vorfeldbesteuerung mit sich bringt, handelt die von Herrn Gregor Merkel im Rahmen einer Studienarbeit angefertigte Analyse. Gesetzlicher Anknüpfungspunkt war dabei § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG i.d.F. UntStRefG 2008, mit dem der Gesetzgeber den Geschäftsvorfall „Funktionsverlagerung“ erstmals zu einer gesetzlich vorgesehen Kategorie erhob und die Verrechnungspreisgrundsätze umfassend modifizierte. Die im Rahmen der Arbeit zu behandelnden Fragestellungen finden sich an der Schnittstelle zwischen der juristischen Disziplin des Steuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Disziplin der Investitionsrechnung. Mit einem interdisziplinären Methodenkanon geht der Verfasser der Frage nach, ob die Neuregelungen zur steuerlichen Erfassung von Funktionsverlagerungen angemessen sind, um grenzüberschreitende Verlagerungen bzw. Übertragungen von Wirtschaftsgütern und den damit verbundenen stillen Reserven zu erfassen, oder ob sie über dieses Ziel hinausgehen und ein nationalstaatlich-fiskalisches Interesse überwiegt.

Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 300 Sozialwissenschaften > 330 Wirtschaft
300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Hinterlegungsdatum: 10 Feb 2009 10:22
Letzte Änderung: 05 Mär 2013 09:27
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