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Die Bilanzierung und Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken bei Kredit-Arbitrage-Programmen unter Einschaltung von Zweckgesellschaften : Lehren aus der Finanzmarktkrise 2007 ff. für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung des HGB, der IFRS/IAS und des KWG

Becker, Reinhard ; Marelja, Kristijan ; König, Tobias
Hrsg.: Anzinger, Heribert M. (2009)
Die Bilanzierung und Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken bei Kredit-Arbitrage-Programmen unter Einschaltung von Zweckgesellschaften : Lehren aus der Finanzmarktkrise 2007 ff. für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung des HGB, der IFRS/IAS und des KWG.
Buch, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

Deutsche Banken gelten im internationalen Vergleich als renditeschwach. Die Margen im Kreditgeschäft sind in Deutschland traditionell gering. Deshalb engagierten sich in den letzten Jahren zahlreiche deutsche Banken zunehmend außerhalb ihrer traditionellen Tätigkeitsfelder im Geschäft mit der Verbriefung von Forderungen. Sie gründeten Zweckgesellschaften im Ausland, die ausländische Forderungen aufkauften und diese wiederum über andere Zweckgesellschaften durch forderungsbesicherte Anleihen (Asset Backed Securities) am Markt platzierten. Um die Marktfähigkeit der Anleihen am Kapitalmarkt zu verbessern, gaben deutsche Banken umfangreiche Garantien, insbesondere Kreditzusagen gegenüber den mit ihnen nur wirtschaftlich verbundenen Zweckgesellschaften ab. Bei fast allen beteiligten Kreditinstituten ging das Management davon aus, dass diese Kreditzusagen niemals in Anspruch genommen würden. Ab Anfang 2007 wurde jedoch offenbar, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit der den Anleihen mittelbar zu Grunde liegenden Forderungen sehr viel höher war als von den Beteiligten in Deutschland bis dahin angenommen (Subprime Krise). Dies hatte zur Folge, dass ab Mitte 2007 die gewährten Kreditzusagen in großem Umfang in Anspruch genommen wurden. Das führte insbesondere bei Banken in staatlicher Trägerschaft zu existenzgefährdenden Verlusten, die durch staatliche Unterstützungsleistungen aufgefangen werden mussten. In den Bilanzen der beteiligten Banken waren die eingegangenen Risiken nur unzureichend abgebildet. Ebensowenig waren die Risiken in ausreichendem Umfang mit Eigenmitteln unterlegt. Damit stellte sich mit der Finanzmarktkrise 2007 ff. die Frage, ob das geltende Bilanz- und Bankenaufsichtsrecht lückenhaft ist oder nur falsch angewendet wurde. Diesen Fragen gehen die drei hier zusammengefassten Studien- und Diplomarbeiten nach. Der Beitrag von Herrn Tobias König geht der Frage nach, wie die Rechnungslegung nach HGB und internationalen Standards (IAS/IFRS) bei den Beteiligten korrekt zu erfolgen hatte und wie die eingegangenen Risiken für den Jahresabschlussleser entsprechend den Grundsätzen von HGB („ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild“) und IAS/IFRS („true and fair view“) abzubilden waren. Herr Reinhard Becker untersucht, ob und wie es möglich war, durch Gestaltungsmodelle zu vermeiden, dass die wirtschaftlich von den beteiligten Banken initiierten Zweckgesellschaften in den Konzernabschlüssen der Banken nach HGB und IAS/IFRS nicht konsolidiert wurden und geht damit der Frage nach, ob insofern eine Lücke in den Regelungen oder Fehler der Rechtsanwendung gemacht wurden. Und Herr Kristijan Marelja befasst sich mit einem Teilaspekt, der eine Schnittstelle zwischen Bankaufsichtsrecht und Bilanzrecht widerspiegelt. Es geht um die Frage, inwiefern die von den Banken eingegangenen Risiken durch Eigenmittel nach § 10 KWG zu unterlegen waren. Dabei stellt er u.a. eindrucksvoll dar, wie durch Nebeneinanderschalten zahlreicher Zweckgesellschaften insbesondere die Großkreditgrenzen des Kreditwesengesetz umgangen wurden. Bei den in dieser Ausgabe zusammengefassten Beiträgen handelt es sich um die unveränderten Fassungen zweier Studienarbeiten und einer Diplomarbeit, die an der Technischen Universität Darmstadt bei der Juniorprofessur für Steuerrecht am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in ihrem bilanzrechtlichen Interessenschwerpunkt betreut und im Sommer bzw. Herbst 2008 abgeschlossen worden sind. Trotz vielleicht noch verbliebener einzelner methodischer Unsauberkeiten verdienen sie es, einer breiteren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden.

Typ des Eintrags: Buch
Erschienen: 2009
Herausgeber: Anzinger, Heribert M.
Autor(en): Becker, Reinhard ; Marelja, Kristijan ; König, Tobias
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Die Bilanzierung und Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken bei Kredit-Arbitrage-Programmen unter Einschaltung von Zweckgesellschaften : Lehren aus der Finanzmarktkrise 2007 ff. für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung des HGB, der IFRS/IAS und des KWG
Sprache: Deutsch
Publikationsjahr: 21 Januar 2009
Ort: Darmstadt
Verlag: Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
(Heft-)Nummer: 1
Reihe: Analysen und Berichte zum Wirtschafts- und Steuerrecht
URL / URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-12185
Kurzbeschreibung (Abstract):

Deutsche Banken gelten im internationalen Vergleich als renditeschwach. Die Margen im Kreditgeschäft sind in Deutschland traditionell gering. Deshalb engagierten sich in den letzten Jahren zahlreiche deutsche Banken zunehmend außerhalb ihrer traditionellen Tätigkeitsfelder im Geschäft mit der Verbriefung von Forderungen. Sie gründeten Zweckgesellschaften im Ausland, die ausländische Forderungen aufkauften und diese wiederum über andere Zweckgesellschaften durch forderungsbesicherte Anleihen (Asset Backed Securities) am Markt platzierten. Um die Marktfähigkeit der Anleihen am Kapitalmarkt zu verbessern, gaben deutsche Banken umfangreiche Garantien, insbesondere Kreditzusagen gegenüber den mit ihnen nur wirtschaftlich verbundenen Zweckgesellschaften ab. Bei fast allen beteiligten Kreditinstituten ging das Management davon aus, dass diese Kreditzusagen niemals in Anspruch genommen würden. Ab Anfang 2007 wurde jedoch offenbar, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit der den Anleihen mittelbar zu Grunde liegenden Forderungen sehr viel höher war als von den Beteiligten in Deutschland bis dahin angenommen (Subprime Krise). Dies hatte zur Folge, dass ab Mitte 2007 die gewährten Kreditzusagen in großem Umfang in Anspruch genommen wurden. Das führte insbesondere bei Banken in staatlicher Trägerschaft zu existenzgefährdenden Verlusten, die durch staatliche Unterstützungsleistungen aufgefangen werden mussten. In den Bilanzen der beteiligten Banken waren die eingegangenen Risiken nur unzureichend abgebildet. Ebensowenig waren die Risiken in ausreichendem Umfang mit Eigenmitteln unterlegt. Damit stellte sich mit der Finanzmarktkrise 2007 ff. die Frage, ob das geltende Bilanz- und Bankenaufsichtsrecht lückenhaft ist oder nur falsch angewendet wurde. Diesen Fragen gehen die drei hier zusammengefassten Studien- und Diplomarbeiten nach. Der Beitrag von Herrn Tobias König geht der Frage nach, wie die Rechnungslegung nach HGB und internationalen Standards (IAS/IFRS) bei den Beteiligten korrekt zu erfolgen hatte und wie die eingegangenen Risiken für den Jahresabschlussleser entsprechend den Grundsätzen von HGB („ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild“) und IAS/IFRS („true and fair view“) abzubilden waren. Herr Reinhard Becker untersucht, ob und wie es möglich war, durch Gestaltungsmodelle zu vermeiden, dass die wirtschaftlich von den beteiligten Banken initiierten Zweckgesellschaften in den Konzernabschlüssen der Banken nach HGB und IAS/IFRS nicht konsolidiert wurden und geht damit der Frage nach, ob insofern eine Lücke in den Regelungen oder Fehler der Rechtsanwendung gemacht wurden. Und Herr Kristijan Marelja befasst sich mit einem Teilaspekt, der eine Schnittstelle zwischen Bankaufsichtsrecht und Bilanzrecht widerspiegelt. Es geht um die Frage, inwiefern die von den Banken eingegangenen Risiken durch Eigenmittel nach § 10 KWG zu unterlegen waren. Dabei stellt er u.a. eindrucksvoll dar, wie durch Nebeneinanderschalten zahlreicher Zweckgesellschaften insbesondere die Großkreditgrenzen des Kreditwesengesetz umgangen wurden. Bei den in dieser Ausgabe zusammengefassten Beiträgen handelt es sich um die unveränderten Fassungen zweier Studienarbeiten und einer Diplomarbeit, die an der Technischen Universität Darmstadt bei der Juniorprofessur für Steuerrecht am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in ihrem bilanzrechtlichen Interessenschwerpunkt betreut und im Sommer bzw. Herbst 2008 abgeschlossen worden sind. Trotz vielleicht noch verbliebener einzelner methodischer Unsauberkeiten verdienen sie es, einer breiteren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden.

Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Hinterlegungsdatum: 21 Jan 2009 10:29
Letzte Änderung: 29 Sep 2023 11:09
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