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CyLaw-Report XVIII: "(Störer)Haftung für Wireless LAN"

Schmid, Viola ; Gerhards, Julia (2008)
CyLaw-Report XVIII: "(Störer)Haftung für Wireless LAN".
Report, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

Entscheidung des LG Hamburg vom 26.07.2006 - 308 O 407/06 Die Entscheidung des LG Hamburg befasst sich mit der Störerhaftung beim Einsatz von ungesicherten Wireless Local Area Networks (WLANs). Welche Sicherheitsmaßnahmen können vom Betreiber eines WLANs verlangt werden? Reicht als Sicherheitsmaßnahme ein Passwortschutz aus oder kann der Betreiber eines WLANs darüber hinaus gezwungen werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben? Angesichts der weit verbreiteten Nutzung von WLANs könnte die Entscheidung richtungsweisend sein hinsichtlich der Verteilung von Infrastrukturrisiken und -chancen (Rechtssicherheit für offene Hotspots?). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg ist beim OLG Hamburg (Az. 5 U 163/06) anhängig.

Typ des Eintrags: Report
Erschienen: 2008
Autor(en): Schmid, Viola ; Gerhards, Julia
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: CyLaw-Report XVIII: "(Störer)Haftung für Wireless LAN"
Sprache: Deutsch
Publikationsjahr: 15 September 2008
Ort: Darmstadt
Verlag: Technische Universität
URL / URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-11161
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Kurzbeschreibung (Abstract):

Entscheidung des LG Hamburg vom 26.07.2006 - 308 O 407/06 Die Entscheidung des LG Hamburg befasst sich mit der Störerhaftung beim Einsatz von ungesicherten Wireless Local Area Networks (WLANs). Welche Sicherheitsmaßnahmen können vom Betreiber eines WLANs verlangt werden? Reicht als Sicherheitsmaßnahme ein Passwortschutz aus oder kann der Betreiber eines WLANs darüber hinaus gezwungen werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben? Angesichts der weit verbreiteten Nutzung von WLANs könnte die Entscheidung richtungsweisend sein hinsichtlich der Verteilung von Infrastrukturrisiken und -chancen (Rechtssicherheit für offene Hotspots?). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg ist beim OLG Hamburg (Az. 5 U 163/06) anhängig.

Zusätzliche Informationen:

CyLaw-Reports ; 18

Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 000 Allgemeines, Informatik, Informationswissenschaft > 004 Informatik
300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Öffentliches Recht
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete
Hinterlegungsdatum: 17 Okt 2008 09:23
Letzte Änderung: 05 Mär 2013 09:27
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