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Identitätsdaten als Persönlichkeitsgüter

Schemitsch, Markward (2005)
Identitätsdaten als Persönlichkeitsgüter.
Technische Universität Darmstadt
Dissertation, Erstveröffentlichung

Kurzbeschreibung (Abstract)

Die Arbeit analysiert die datenschutzrechtliche Einwilligung anhand einer Parallelbetrachtung zu Formen der Einwilligung im Sachenrecht, im Urheberrecht und insbesondere im Recht der besonderen Persönlichkeitsrechte. Dabei wird die These vertreten, dass die seit langem anerkannten Rechte an einzelnen Persönlichkeitsttributen, wie das Recht am eigenen Bild, das Recht am Namen und das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort, dem Datenschutzrecht wesensverwandt sind. Auch hier handelt es sich um "personenbezogene Daten" im Sinne des Datenschutzrechts. Auch hier geht es im Kern um die Sicherung der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen. Deshalb können die in Rechtsprechung und Lehre zu den besonderen Persönlichkeitsrechten gewonnenen Erkenntnisse auch für eine dogmatische Analyse der datenschutzrechtlichen Einwilligung fruchtbar gemacht werden. Auf diese Weise gelangt die Arbeit zu einem liberalen und marktgängigen Begriff der Einwilligung, der im Gegensatz zur bisher vorherrschenden Meinung steht. Anhand von Praxisbeispielen wird dargestellt, dass die datenschutzrechtliche Einwilligung verschiedene Stufen der rechtlichen Bindung umfassen kann. Die unterste Stufe wird von der einseitigen und damit jederzeit widerruflichen "einfachen Einwilligung" gebildet. Eine deutlich stärkere rechtliche Bindung verursacht der schuldrechtliche Gestattungsvertrag, der nicht mehr frei widerruflich ist, sondern für den der Grundsatz "pacta sunt servanda" Geltung beansprucht. Für möglich gehalten wird aber auch eine dinglich wirkende Gestattung, eine sog. konstitutive Rechtsübertragung, die dem Erwerber eine eigene, abgeleitete Verwertungs- und Abwehrbefugnis einräumt. Diese Sichtweise ermöglicht dem Verfasser, die Problematik der Dispositionsvoraussetzungen, wie Einwilligungsfähigkeit, Aufklärungspflichten und Willensmängel sowie der Dispositionsbeendigung mit dem überkommenen, nur leicht angepassten Instrumentarium des Vertragsrechts zu lösen.

Typ des Eintrags: Dissertation
Erschienen: 2005
Autor(en): Schemitsch, Markward
Art des Eintrags: Erstveröffentlichung
Titel: Identitätsdaten als Persönlichkeitsgüter
Sprache: Deutsch
Referenten: Schmid, Prof. Dr. Viola ; Schneider, Prof. Dr. Uwe H.
Berater: Schmid, Prof. Dr. Viola
Publikationsjahr: 11 Januar 2005
Ort: Darmstadt
Verlag: Technische Universität
Datum der mündlichen Prüfung: 6 Dezember 2004
URL / URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-5152
Kurzbeschreibung (Abstract):

Die Arbeit analysiert die datenschutzrechtliche Einwilligung anhand einer Parallelbetrachtung zu Formen der Einwilligung im Sachenrecht, im Urheberrecht und insbesondere im Recht der besonderen Persönlichkeitsrechte. Dabei wird die These vertreten, dass die seit langem anerkannten Rechte an einzelnen Persönlichkeitsttributen, wie das Recht am eigenen Bild, das Recht am Namen und das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort, dem Datenschutzrecht wesensverwandt sind. Auch hier handelt es sich um "personenbezogene Daten" im Sinne des Datenschutzrechts. Auch hier geht es im Kern um die Sicherung der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen. Deshalb können die in Rechtsprechung und Lehre zu den besonderen Persönlichkeitsrechten gewonnenen Erkenntnisse auch für eine dogmatische Analyse der datenschutzrechtlichen Einwilligung fruchtbar gemacht werden. Auf diese Weise gelangt die Arbeit zu einem liberalen und marktgängigen Begriff der Einwilligung, der im Gegensatz zur bisher vorherrschenden Meinung steht. Anhand von Praxisbeispielen wird dargestellt, dass die datenschutzrechtliche Einwilligung verschiedene Stufen der rechtlichen Bindung umfassen kann. Die unterste Stufe wird von der einseitigen und damit jederzeit widerruflichen "einfachen Einwilligung" gebildet. Eine deutlich stärkere rechtliche Bindung verursacht der schuldrechtliche Gestattungsvertrag, der nicht mehr frei widerruflich ist, sondern für den der Grundsatz "pacta sunt servanda" Geltung beansprucht. Für möglich gehalten wird aber auch eine dinglich wirkende Gestattung, eine sog. konstitutive Rechtsübertragung, die dem Erwerber eine eigene, abgeleitete Verwertungs- und Abwehrbefugnis einräumt. Diese Sichtweise ermöglicht dem Verfasser, die Problematik der Dispositionsvoraussetzungen, wie Einwilligungsfähigkeit, Aufklärungspflichten und Willensmängel sowie der Dispositionsbeendigung mit dem überkommenen, nur leicht angepassten Instrumentarium des Vertragsrechts zu lösen.

Alternatives oder übersetztes Abstract:
Alternatives AbstractSprache

The author analyses the term of informed consent in german privacy law. His interpretation depends on the idea that personal data is an asset that can be left to the market to price. It is a possession or property with value in exchange as well as a value in use. From this perspective the term of consent in legislative regulation covers a broad range of dispositions. The weakest kind of commitment is represented by "simple consent" which can be revoked at every time. In this case the given personal data stays under full control of the owner. A more extensive disposition is a consent as part of a contract, where the law demands to respect the rule of "pacta sunt servanda". The most far-reaching consented entitlement is a license comparable to those known from intellectual property law. - As a result of this dogmatic analyze the author argues for a foundation of regulation that represents these complex structures included in the term of informed consent.

Englisch
Freie Schlagworte: Gestattungsvertrag
Schlagworte:
Einzelne SchlagworteSprache
informed consent, privacy, data protectionEnglisch
Sachgruppe der Dewey Dezimalklassifikatin (DDC): 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
Fachbereich(e)/-gebiet(e): 01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete
01 Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Juristische Fachgebiete > Fachgebiet Öffentliches Recht
Hinterlegungsdatum: 17 Okt 2008 09:21
Letzte Änderung: 26 Aug 2018 21:25
PPN:
Referenten: Schmid, Prof. Dr. Viola ; Schneider, Prof. Dr. Uwe H.
Datum der mündlichen Prüfung / Verteidigung / mdl. Prüfung: 6 Dezember 2004
Schlagworte:
Einzelne SchlagworteSprache
informed consent, privacy, data protectionEnglisch
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